
Rechtsanwalt bei
vorweggenommener Erbfolge
Rechtsanwalt vorweggenommene Erbfolge – Vermögensweitergabe mit Weitblick
Sie möchten Erbschaftssteuer reduzieren, Pflichtteilsansprüche minimieren oder potenzielle Streitigkeiten in der Familie vermeiden? Gleichzeitig möchten Sie für Ihr Alter vorsorgen – etwa durch Pflegeleistungen, Wohnrechte oder Nießbrauch?
Mit der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie bereits zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens auf die künftigen Erben. Das bringt zahlreiche Vorteile: Steuerliche Freibeträge lassen sich optimal nutzen, die Versorgung im Alter kann rechtlich abgesichert werden, und durch eine rechtzeitige Gestaltung lassen sich Konflikte unter den Erben vermeiden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet dafür verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten – wichtig ist, diese frühzeitig und strategisch zu nutzen. Denn Schenkungsfreibeträge unterliegen langen Fristen und das Erbrecht stellt hohe formelle Anforderungen.
Wer zu spät handelt, riskiert Nachteile. Deshalb ist eine fundierte rechtliche Beratung im Vorfeld entscheidend. Wir unterstützen Sie als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht bei der Planung und Umsetzung Ihrer Vermögensübertragung – damit Sie rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen und Ihre Erbfolge selbstbestimmt regeln können.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Erbschaft gezielt und wirksam vorwegnehmen
Wer frühzeitig die Vermögensnachfolge regelt, kann nicht nur Streit vermeiden, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen und die eigene Versorgung im Alter absichern. Damit die vorweggenommene Erbfolge rechtswirksam und sinnvoll gestaltet wird, sollten folgende Aspekte beachtet werden:
Die Vorteile einer frühzeitigen Regelung
1. Steuern sparen
Durch gezielte Schenkungen können Sie innerhalb von zehn Jahren erhebliche Freibeträge nutzen und so Schenkungs- und Erbschaftsteuer reduzieren oder ganz vermeiden:
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz |
---|---|---|---|
Ehegatten/Lebenspartner | 500.000 € | I | 7–30 % |
Kinder | 400.000 € | I | 7–30 % |
Enkel | 200.000 € | I | 7–30 % |
Eltern/Großeltern | 100.000 € | I | 7–30 % |
Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 € | II | 15–43 % |
Alle übrigen Personen | 20.000 € | III | 30–50 % |
Weitere Steuervorteile können entstehen, wenn Privatvermögen in Betriebsvermögen überführt oder gezielt in niedrig besteuerte Anlageklassen investiert wird. Auch die Auszahlung als Gehalt aus betrieblichen Strukturen kann steuerlich begünstigt sein.
2. Erbstreitigkeiten vermeiden
Eine frühzeitige und klare Regelung verhindert Missverständnisse und beugt späteren Konflikten unter den Erben vor. Ein neutraler rechtlicher Beistand sorgt dafür, dass alle Beteiligten fair einbezogen werden.
3. Pflichtteil verringern
Durch Schenkungen kann die spätere Erbmasse gezielt reduziert werden – das wirkt sich direkt auf die Höhe möglicher Pflichtteilsansprüche aus. In bestimmten Konstellationen lässt sich dadurch eine faktische Enterbung erreichen.
Gestaltungsmöglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge
Schenkung und Erbverzicht
Ein Erbe kann durch notariell beurkundeten Vertrag auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteilsanspruch verzichten – meist gegen eine Abfindung. Ein solcher Verzicht kann auch zugunsten eines Dritten erfolgen.
- Der Erblasser muss persönlich erklären
- Der Erbe kann sich vertreten lassen
- Ein Widerruf ist nur bis zur notariellen Beurkundung einseitig möglich
Schenkung mit Pflichtteilsanrechnung
Erhält ein Erbe schon zu Lebzeiten einen Vermögensvorteil, kann dieser auf den Pflichtteil angerechnet werden – sofern dies ausdrücklich vom Erblasser angeordnet wurde. Das schützt andere Erben vor Benachteiligung.
Schenkung mit Anrechnung auf den Erbteil
Wird keine Pflichtteilsregelung getroffen, kann die Schenkung später auf den regulären Erbteil angerechnet werden. Der Beschenkte muss dann unter Umständen einen Ausgleich an andere Miterben leisten.
Wie wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge unterstützen
Eine durchdachte Nachlassregelung braucht Zeit – und erfahrene Beratung. Als Rechtsanwälte im Erbrecht wissen wir: Wer frühzeitig plant, hat deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
Ob Schenkungen zu Lebzeiten, Pflichtteilsreduzierung, steuerliche Optimierung oder vertragliche Absicherung – wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge. Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Details und Fallstricke des Erbrechts – und passen die rechtlichen Lösungen genau an Ihre persönliche Lebenssituation an.
Auf Wunsch beziehen wir auch Ihre künftigen Erben in die Planung mit ein. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und Erbstreitigkeiten von vornherein ausschließen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Individuelle Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
- Gestaltung von Schenkungs- und Erbverträgen
- Strategien zur Steueroptimierung und Pflichtteilsreduzierung
- Vertragsgestaltung mit Nießbrauch, Wohnrecht oder Pflegeverpflichtung
- Klärung von Anwalts-, Notar- und Verwaltungskosten im Vorfeld
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Ausgangslage und besprechen die nächsten Schritte. Wenn Sie uns beauftragen, entwickeln wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Erbstrategie – klar, rechtssicher und zukunftsorientiert.

TERMINVEREINBARUNG:
![]() |
0761 48 87 44 66 |
![]() |
0761 48 87 44 60 |
![]() |
rossi@winkler-kanzlei.de |