
Rechtsanwalt bei
Unterhaltsvereinbarung
Rechtsanwalt Unterhaltsvereinbarung bei Trennung und Scheidung
Eine Trennung oder Scheidung bringt fast immer Fragen rund um den Unterhalt mit sich. Wer ist zahlungspflichtig, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum? Sowohl beim Kindes- als auch beim Ehegattenunterhalt entstehen hier häufig Streitpunkte zwischen den ehemaligen Partnern. Durch eine maßgeschneiderte Unterhaltsvereinbarung lassen sich viele dieser Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden. Sie schafft klare Verhältnisse und sorgt für finanzielle Verlässlichkeit – für die Kinder ebenso wie für die getrennten Partner. Doch welche Aspekte sind entscheidend, wenn eine Unterhaltsvereinbarung rechtssicher gestaltet werden soll?

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Was ist eine Unterhaltsvereinbarung? – Klare Regelungen zu Kindes- und Ehegattenunterhalt
Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich regelmäßig die Frage, wie der Unterhalt geregelt wird. Besonders bedeutsam ist dabei der Kindesunterhalt, auf den ein Kind ab dem Zeitpunkt der Trennung Anspruch hat. Daneben kommt der Trennungsunterhalt für den finanziell schwächeren Ehepartner während der Trennungsphase sowie der nacheheliche Ehegattenunterhalt nach der Scheidung in Betracht.
Eine Unterhaltsvereinbarung – auch Unterhaltsvertrag genannt – legt verbindlich fest, wer zu welchen Zahlungen verpflichtet ist und in welcher Höhe. Auf diese Weise entsteht Transparenz, und unnötige Gerichtsverfahren können vermieden werden. Häufig gelingt es so, individuelle Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden und spätere Konflikte vermeiden.
Warum eine Unterhaltsvereinbarung sinnvoll ist
In vielen Situationen ist es vorteilhafter, den Unterhalt außergerichtlich durch eine Vereinbarung zu regeln, anstatt das Familiengericht entscheiden zu lassen. Denn die gerichtlichen Beschlüsse orientieren sich oft an ähnlichen Maßstäben, wie sie auch im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung gefunden werden können – allerdings mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand sowie der Belastung eines Gerichtsverfahrens.
Ist ein Unterhaltsverzicht rechtlich möglich?
Viele getrennte oder geschiedene Ehepartner fragen sich, ob sie auf Unterhalt verzichten können. Die eindeutige Antwort: Ein Verzicht auf künftige Unterhaltsansprüche ist nicht erlaubt. Dieses sogenannte Verzichtsverbot ist in § 1614 BGB festgeschrieben und soll den Unterhaltsberechtigten vor finanziellen Nachteilen schützen.
Warum verbietet das Gesetz den Verzicht auf Unterhalt?
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass weder Kinder noch Ehepartner durch einen Verzicht in wirtschaftliche Notlagen geraten und womöglich auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Würde ein solcher Verzicht zugelassen, könnte sich der unterhaltspflichtige Partner seiner Verantwortung entziehen – auch dann, wenn beim anderen Partner oder beim Kind weiterhin ein tatsächlicher Bedarf besteht. Deshalb sind Vereinbarungen, die den künftigen Unterhalt ausschließen, rechtlich unwirksam.
Gibt es Ausnahmen?
Ja – allerdings nur in engen Grenzen: Auf bereits entstandene Rückstände aus der Vergangenheit kann verzichtet werden. Das bedeutet, dass der Unterhaltsberechtigte auf Ansprüche verzichten darf, die sich auf nicht gezahlten Unterhalt aus früheren Zeiträumen beziehen. Da ein solcher Schritt erhebliche finanzielle Folgen haben kann, sollte er stets gut überlegt und rechtlich geprüft werden. Eine anwaltliche Beratung im Familienrecht ist hier dringend zu empfehlen.
Welche Form ist für eine Unterhaltsvereinbarung sinnvoll und rechtssicher?
Wer eine Unterhaltsvereinbarung treffen möchte – sei es zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt – sollte auf die richtige Form achten. Nur wenn die Vereinbarung formwirksam abgeschlossen wird, ist sie rechtlich verbindlich und im Ernstfall auch zwangsweise durchsetzbar.
Formfreie Unterhaltsvereinbarungen – reicht das aus?
Grundsätzlich können Absprachen zum Kindes- und Trennungsunterhalt formlos erfolgen, also schriftlich, mündlich oder privatschriftlich. Auch beim nachehelichen Ehegattenunterhalt ist dies möglich – allerdings nur, wenn die Scheidung bereits rechtskräftig ist.
Wichtig: Erfolgt die Vereinbarung über Ehegattenunterhalt noch vor Rechtskraft der Scheidung, schreibt § 1585c BGB zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Fehlt diese Form, ist die Abrede unwirksam und nicht durchsetzbar.
Warum eine notarielle Beurkundung empfehlenswert ist
Auch wenn das Gesetz formlose Vereinbarungen grundsätzlich zulässt, raten wir als Anwälte für Familienrecht regelmäßig zu einer notariellen Beurkundung. Der Grund: Nur so entsteht ein vollstreckbarer Titel. Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil oder Ex-Partner später seinen Zahlungen nicht nach, können Sie unmittelbar Maßnahmen wie Gehalts- oder Kontopfändungen einleiten – ohne ein zusätzliches Gerichtsverfahren. Privatschriftliche oder mündliche Absprachen bieten diese Sicherheit nicht, da sie nicht vollstreckbar sind.
Gerichtliche Protokollierung als Alternative
Neben der notariellen Urkunde besteht die Möglichkeit, eine Unterhaltsvereinbarung im Rahmen eines Scheidungstermins vor dem Familiengericht gerichtlich protokollieren zu lassen. Auch eine solche Protokollierung führt zu einem vollstreckbaren Titel und bietet dieselbe Rechtssicherheit wie eine notarielle Beurkundung.
Unterhaltsvereinbarung im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung
Bei einer Trennung oder Scheidung sind nicht nur Fragen zum Unterhalt zu klären. Oft geht es auch um den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Hausrats oder die Übernahme von Krediten und sonstigen Verbindlichkeiten. Wer übernimmt den Mietvertrag? Wer trägt welche Schulden?
Um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, alle diese Punkte in einer umfassenden Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten.
Warum eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll ist
Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit und Verbindlichkeit – sowohl während der Trennungszeit als auch nach Rechtskraft der Scheidung. Gerade bei finanziellen Fragen wie dem Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder der Vermögensaufteilung ist es entscheidend, eindeutige und rechtssichere Regelungen zu treffen. Dies entlastet beide Seiten sowohl emotional als auch finanziell und verringert das Risiko teurer Gerichtsverfahren.
Notarielle Beurkundung für maximale Rechtssicherheit
Wir empfehlen, eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung stets notariell beurkunden zu lassen. Damit wird die Vereinbarung nicht nur verbindlich, sondern auch vollstreckbar. So verhindern Sie, dass während des Scheidungsverfahrens ein Ehepartner von bereits getroffenen Absprachen abweicht oder zusätzliche Forderungen stellt.
Eine professionell ausgearbeitete und anwaltlich begleitete Vereinbarung gibt Ihnen Planungssicherheit und schützt vor späteren Konflikten.
Welche Form ist für eine Unterhaltsvereinbarung sinnvoll und rechtssicher?
Wer eine Unterhaltsvereinbarung treffen möchte – sei es zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt – sollte auf die richtige Form achten. Nur wenn die Vereinbarung formwirksam abgeschlossen wird, ist sie rechtlich verbindlich und im Ernstfall auch zwangsweise durchsetzbar.
Formfreie Unterhaltsvereinbarungen – reicht das aus?
Grundsätzlich können Absprachen zum Kindes- und Trennungsunterhalt formlos erfolgen, also schriftlich, mündlich oder privatschriftlich. Auch beim nachehelichen Ehegattenunterhalt ist dies möglich – allerdings nur, wenn die Scheidung bereits rechtskräftig ist.
Wichtig: Erfolgt die Vereinbarung über Ehegattenunterhalt noch vor Rechtskraft der Scheidung, schreibt § 1585c BGB zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Fehlt diese Form, ist die Abrede unwirksam und nicht durchsetzbar.
Warum eine notarielle Beurkundung empfehlenswert ist
Auch wenn das Gesetz formlose Vereinbarungen grundsätzlich zulässt, raten wir als Anwälte für Familienrecht regelmäßig zu einer notariellen Beurkundung. Der Grund: Nur so entsteht ein vollstreckbarer Titel. Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil oder Ex-Partner später seinen Zahlungen nicht nach, können Sie unmittelbar Maßnahmen wie Gehalts- oder Kontopfändungen einleiten – ohne ein zusätzliches Gerichtsverfahren. Privatschriftliche oder mündliche Absprachen bieten diese Sicherheit nicht, da sie nicht vollstreckbar sind.
Gerichtliche Protokollierung als Alternative
Neben der notariellen Urkunde besteht die Möglichkeit, eine Unterhaltsvereinbarung im Rahmen eines Scheidungstermins vor dem Familiengericht gerichtlich protokollieren zu lassen. Auch eine solche Protokollierung führt zu einem vollstreckbaren Titel und bietet dieselbe Rechtssicherheit wie eine notarielle Beurkundung.
Welche Form ist für eine Unterhaltsvereinbarung sinnvoll und rechtssicher?
Wer eine Unterhaltsvereinbarung treffen möchte – sei es zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt – sollte auf die richtige Form achten. Nur wenn die Vereinbarung formwirksam abgeschlossen wird, ist sie rechtlich verbindlich und im Ernstfall auch zwangsweise durchsetzbar.
Formfreie Unterhaltsvereinbarungen – reicht das aus?
Grundsätzlich können Absprachen zum Kindes- und Trennungsunterhalt formlos erfolgen, also schriftlich, mündlich oder privatschriftlich. Auch beim nachehelichen Ehegattenunterhalt ist dies möglich – allerdings nur, wenn die Scheidung bereits rechtskräftig ist.
Wichtig: Erfolgt die Vereinbarung über Ehegattenunterhalt noch vor Rechtskraft der Scheidung, schreibt § 1585c BGB zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Fehlt diese Form, ist die Abrede unwirksam und nicht durchsetzbar.
Warum eine notarielle Beurkundung empfehlenswert ist
Auch wenn das Gesetz formlose Vereinbarungen grundsätzlich zulässt, raten wir als Anwälte für Familienrecht regelmäßig zu einer notariellen Beurkundung. Der Grund: Nur so entsteht ein vollstreckbarer Titel. Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil oder Ex-Partner später seinen Zahlungen nicht nach, können Sie unmittelbar Maßnahmen wie Gehalts- oder Kontopfändungen einleiten – ohne ein zusätzliches Gerichtsverfahren. Privatschriftliche oder mündliche Absprachen bieten diese Sicherheit nicht, da sie nicht vollstreckbar sind.
Gerichtliche Protokollierung als Alternative
Neben der notariellen Urkunde besteht die Möglichkeit, eine Unterhaltsvereinbarung im Rahmen eines Scheidungstermins vor dem Familiengericht gerichtlich protokollieren zu lassen. Auch eine solche Protokollierung führt zu einem vollstreckbaren Titel und bietet dieselbe Rechtssicherheit wie eine notarielle Beurkundung.
Welche Form ist für eine Unterhaltsvereinbarung sinnvoll und rechtssicher?
Wer eine Unterhaltsvereinbarung treffen möchte – sei es zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt – sollte auf die richtige Form achten. Nur wenn die Vereinbarung formwirksam abgeschlossen wird, ist sie rechtlich verbindlich und im Ernstfall auch zwangsweise durchsetzbar.
Formfreie Unterhaltsvereinbarungen – reicht das aus?
Grundsätzlich können Absprachen zum Kindes- und Trennungsunterhalt formlos erfolgen, also schriftlich, mündlich oder privatschriftlich. Auch beim nachehelichen Ehegattenunterhalt ist dies möglich – allerdings nur, wenn die Scheidung bereits rechtskräftig ist.
Wichtig: Erfolgt die Vereinbarung über Ehegattenunterhalt noch vor Rechtskraft der Scheidung, schreibt § 1585c BGB zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Fehlt diese Form, ist die Abrede unwirksam und nicht durchsetzbar.
Warum eine notarielle Beurkundung empfehlenswert ist
Auch wenn das Gesetz formlose Vereinbarungen grundsätzlich zulässt, raten wir als Anwälte für Familienrecht regelmäßig zu einer notariellen Beurkundung. Der Grund: Nur so entsteht ein vollstreckbarer Titel. Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil oder Ex-Partner später seinen Zahlungen nicht nach, können Sie unmittelbar Maßnahmen wie Gehalts- oder Kontopfändungen einleiten – ohne ein zusätzliches Gerichtsverfahren. Privatschriftliche oder mündliche Absprachen bieten diese Sicherheit nicht, da sie nicht vollstreckbar sind.
Gerichtliche Protokollierung als Alternative
Neben der notariellen Urkunde besteht die Möglichkeit, eine Unterhaltsvereinbarung im Rahmen eines Scheidungstermins vor dem Familiengericht gerichtlich protokollieren zu lassen. Auch eine solche Protokollierung führt zu einem vollstreckbaren Titel und bietet dieselbe Rechtssicherheit wie eine notarielle Beurkundung.
Welche Vorteile bietet eine Unterhaltsvereinbarung?
Eine rechtssichere Unterhaltsvereinbarung schafft Klarheit und bildet die Grundlage für eine faire Regelung von Kindes- und Ehegattenunterhalt. Gerade bei Trennung oder Scheidung bringt sie zahlreiche Vorteile – sowohl finanziell als auch emotional. Unsere Anwälte für Familienrecht zeigen, warum eine außergerichtliche Einigung häufig die bessere Lösung ist:
- Verbindliche Regelung beim Kindesunterhalt
Mit einer Unterhaltsvereinbarung legen Sie eindeutig fest, welche Beträge gezahlt werden. Grundlage ist meist die Düsseldorfer Tabelle. Eine einvernehmliche Absprache verhindert gerichtliche Auseinandersetzungen und sorgt schnell für finanzielle Sicherheit des Kindes. - Trennungsunterhalt frühzeitig sichern
Eine außergerichtliche Vereinbarung gewährleistet, dass der unterhaltsberechtigte Ehepartner schon während der Trennungsphase abgesichert ist – orientiert am bisherigen Lebensstandard und den Einkünften beider Seiten. So lassen sich Verzögerungen und Unsicherheiten vermeiden, die bei einem Gerichtsverfahren häufig entstehen. - Nachehelichen Ehegattenunterhalt flexibel gestalten
Ob wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Weiterbildung – mit einer individuellen Vereinbarung können Höhe, Dauer oder Staffelung der Zahlungen klar geregelt werden. Das schafft Planungssicherheit für beide Ex-Partner. - Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung
Eine umfassende Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, die auch den Unterhalt regelt, erleichtert den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern reduziert auch Konflikte und emotionale Belastungen – ein Vorteil für alle Beteiligten, insbesondere für gemeinsame Kinder.
Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie dabei, eine maßgeschneiderte und rechtssichere Unterhaltsvereinbarung zu gestalten. So sichern Sie Ihre Interessen, vermeiden Streit und schaffen klare Verhältnisse. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Professionelle Unterstützung bei Unterhaltsvereinbarungen
Wir helfen Ihnen dabei, klare und rechtssichere Unterhaltsvereinbarungen zu treffen, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind. Von der ersten Beratung über die Berechnung fairer Unterhaltsbeträge bis hin zur Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Unser Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und eine transparente Grundlage zu schaffen, auf der Unterhaltszahlungen zuverlässig geregelt werden können. So erhalten Sie Sicherheit und Planungssicherheit für die Zukunft.
