Wechselmodell: Betreuung, Unterhalt und Voraussetzungen
Im Wechselmodell entfällt der Kindesunterhalt nicht, beide Elternteile haften anteilig nach ihren Einkommen. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, zur Berechnung der Haftungsquoten und zur Anrechnung des Kindergeldes.
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