Rechtsanwalt
Scheidungsfolgevereinbarung

Scheidungsfolgevereinbarung: Rechtliche Absicherung durch Ihren Anwalt

Steht eine Scheidung im Raum, empfiehlt es sich frühzeitig zu prüfen, ob eine Scheidungsfolgenvereinbarung – häufig auch als Scheidungsvereinbarung oder Scheidungsvertrag bezeichnet – sinnvoll ist. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Ehevertrages, die sich ausschließlich auf die rechtlichen und finanziellen Folgen der anstehenden Scheidung konzentriert. Typische Inhalte sind etwa der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich sowie Fragen des nachehelichen Unterhalts.

Durch eine solche Vereinbarung lassen sich viele Streitpunkte vermeiden, die ansonsten gerichtlich geklärt werden müssten. Sie eröffnet damit den Weg zu einer schnellen und einvernehmlichen Scheidung.

In diesem Beitrag erläutern unsere auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte die Chancen und Risiken einer Scheidungsfolgenvereinbarung und zeigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Eheauflösung bestehen.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin

Vorteile einer Vereinbarung gegenüber einer gerichtlichen Entscheidung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die Möglichkeit, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Nach unserer Erfahrung ist eine vertragliche Regelung nicht nur finanziell oft günstiger, sondern berücksichtigt in der Regel auch die individuellen Interessen beider Seiten besser als eine richterliche Entscheidung.

Darüber hinaus reduziert eine Vereinbarung den persönlichen Aufwand sowie die emotionale Belastung erheblich. Gerade im Vergleich zu einem streitigen Scheidungsverfahren empfinden die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung als deutlich weniger belastend.

Ein weiterer Pluspunkt: Vereinbarungen, die gemeinsam getroffen werden, werden von den Beteiligten in aller Regel eher akzeptiert und langfristig getragen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Ex-Partner durch gemeinsame Kinder weiterhin in Kontakt stehen und auch nach der Scheidung miteinander kommunizieren müssen.

Erst zum Anwalt, dann zum Notar und schließlich zum Gericht

Häufig besprechen sich Ehegatten bereits vor der Scheidung mündlich oder per E-Mail über mögliche Regelungen. Solche Absprachen sind jedoch rechtlich nicht bindend, da sie in der Regel nicht den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Für eine wirksame Scheidungsfolgenvereinbarung sind daher mehrere Schritte erforderlich.

Rechtsanwalt

Der erste Weg sollte stets zu einem Anwalt führen – idealerweise zu einem Experten für Familienrecht. Mit ihm klären Sie, wie das Familiengericht voraussichtlich über die Scheidungsfolgen entscheiden würde, welche Ziele realistisch sind und welche Strategie zum besten Ergebnis führt.
Besonders wichtig: Auch dann, wenn Ihr (Ex-)Partner bereits einen Vertragsentwurf von einem Notar oder Berater vorgelegt hat, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor Sie etwas unterschreiben. Nur Ihr Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen.

Notar

Bestimmte Inhalte – etwa Regelungen zum Zugewinnausgleich oder die Übertragung von Immobilien – unterliegen der notariellen Beurkundungspflicht. Der Gang zum Notar ist daher unverzichtbar. Dabei ist zu beachten: Ein Notar ist neutral und darf keine Partei einseitig vertreten. Steuerliche Fragen beantwortet er ebenfalls nicht. Deshalb sollte Ihr Rechtsanwalt entweder selbst über steuerrechtliche Kenntnisse verfügen oder mit Steuerberatern zusammenarbeiten.

Familiengericht

Sind alle Fragen durch eine Vereinbarung geklärt, ist der Weg frei für eine einvernehmliche Scheidung. Das reduziert die Gerichtskosten erheblich, da in diesem Fall nur ein Anwalt notwendig ist, dessen Gebühren sich die Ehepartner teilen können.

Alternativ kann die Scheidungsfolgenvereinbarung auch direkt vor dem Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens protokolliert werden. In diesem Fall ersetzt das gerichtliche Protokoll die notarielle Beurkundung.

Typische Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Persönliche Angaben
    In der Vereinbarung werden zunächst die persönlichen Verhältnisse der Ehegatten dargestellt. Dazu zählen Angaben zur Eheschließung und zur Staatsangehörigkeit, Informationen über gemeinsame oder einseitige Kinder sowie die berufliche Tätigkeit beider Partner. Zudem wird vermerkt, ob bereits ein Scheidungsantrag gestellt wurde und – falls ein Verfahren anhängig ist – welches Familiengericht zuständig ist und welches Aktenzeichen geführt wird.
  • Güterrecht, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
    Häufig wird vereinbart, dass die Ehegatten aus der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wechseln. Damit verbunden ist die Regelung, wie ein möglicher Zugewinnausgleich erfolgen soll – etwa durch Zahlungen, durch Verzicht oder durch die Übertragung von Vermögenswerten. Auch die Aufteilung des vorhandenen Vermögens, wie ein Wertpapierdepot oder ein PKW, wird an dieser Stelle verbindlich festgelegt.
  • Immobilien, Ehewohnung und Hausrat
    Ein zentraler Punkt betrifft die gemeinsame Immobilie. Handelt es sich um Eigentum, wird im Rahmen der Vereinbarung festgelegt, wie das Eigentum übertragen oder ausgeglichen wird. Bei einer Mietwohnung wird geregelt, welcher Ehepartner künftig den Mietvertrag allein fortführt und wie der Vermieter informiert wird. Im gleichen Zuge werden auch die Haushaltsgegenstände verteilt oder ein finanzieller Ausgleich vereinbart, wenn dies erforderlich ist.
  • Versorgungsausgleich (Rente)
    Der Versorgungsausgleich sorgt für den Ausgleich von Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann dieser Ausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen oder individuell geregelt werden. Das Familiengericht überprüft jedoch abweichende Vereinbarungen, insbesondere dann, wenn ein Verzicht später zur Bedürftigkeit und Inanspruchnahme von Sozialleistungen führen könnte.
  • Unterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
    Bereits während der Trennungszeit kann der Unterhalt durch eine Vereinbarung geregelt werden – sei es durch konkrete Zahlungsverpflichtungen oder durch gegenseitigen Verzicht. Nach der Scheidung geht es um den nachehelichen Unterhalt. Auch dieser sollte in der Vereinbarung festgeschrieben werden, einschließlich Höhe, Dauer, Anpassungsmöglichkeiten oder Befristungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Steuern und Realsplitting
    Häufig verpflichten sich die Ehegatten zum sogenannten Realsplitting. Das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige seine Zahlungen steuerlich geltend machen kann und der andere Ehepartner die Zustimmung dazu erteilt. Gleichzeitig wird vereinbart, dass finanzielle Nachteile, die durch dieses Verfahren entstehen, ausgeglichen werden.
  • Regelungen zu Kindern
    Schließlich umfasst die Vereinbarung auch Fragen rund um die gemeinsamen Kinder. Dazu gehören Entscheidungen über das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht, über das Umgangsrecht sowie über den Kindesunterhalt. Meist bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass kein Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt werden soll. Für den Umgang können konkrete Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise zu Besuchszeiten, Übergaben oder besonderen Situationen wie einem Wegzug eines Elternteils. Beim Kindesunterhalt ist ein Verzicht rechtlich nicht möglich. Stattdessen wird festgelegt, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt wird und ob zusätzliche Kosten – etwa für eine Privatschule oder eine private Krankenversicherung – übernommen werden.

Vereinbarungen für Unternehmer, Führungskräfte und Vermögende

Bei einer Scheidung von Unternehmern, Managern oder vermögenden Privatpersonen steht meist deutlich mehr auf dem Spiel als bei einer „klassischen“ Trennung. Neben den üblichen Fragen zu Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Versorgungsausgleich treten zusätzliche, komplexe Themen in den Vordergrund, die spezielles Fachwissen erfordern.

Gerade wenn Betriebsvermögen, umfangreicher Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen betroffen sind, reicht eine Standardlösung nicht aus. Hier geht es um eine sorgfältige Bewertung von Firmenanteilen, die Einordnung von Immobilienvermögen sowie um gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, die im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigt werden müssen.

Dank unserer wirtschafts- und steuerrechtlichen Ausrichtung können wir in solchen Fällen eine umfassende Beratung bieten. Wir unterstützen Sie nicht nur bei den klassischen Scheidungsfolgen, sondern auch bei allen wirtschaftlichen, steuerlichen und unternehmerischen Fragen, die für eine rechtssichere und faire Lösung von entscheidender Bedeutung sind.

Auch das Erbrecht im Blick behalten

Bei einer Scheidung sollten stets auch die erbrechtlichen Folgen berücksichtigt werden. Viele Ansprüche und Rechte sind nämlich direkt an den Bestand der Ehe geknüpft.

  • Erb- und Pflichtteilsrechte
    Solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, bestehen gegenseitige Erb- und Pflichtteilsansprüche fort. Diese können durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung gezielt ausgeschlossen oder angepasst werden.
  • Gemeinschaftliche Testamente
    Besonders relevant ist das sogenannte Berliner Testament. Es verliert in der Regel mit der Scheidung seine Wirksamkeit. Deshalb sollten vorhandene Testamente geprüft und – wenn nötig – durch neue Regelungen ersetzt werden.
  • Individuelle Gestaltungen
    Es gibt auch Situationen, in denen eine Zuwendung zugunsten des geschiedenen Ehepartners ausdrücklich gewünscht ist, etwa aus familiären oder wirtschaftlichen Gründen. In diesen Fällen können entsprechende Regelungen durch einen Erbvertrag oder ergänzende Vereinbarungen abgesichert werden.

Grenzen der Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss immer einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Nicht jede denkbare Regelung ist wirksam – insbesondere dann nicht, wenn ein Ehepartner unangemessen benachteiligt wird oder Vereinbarungen zulasten des Kindeswohls oder der Sozialbehörden getroffen werden.

Gerade deshalb ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unverzichtbar. Unser Kompetenzteam stellt sicher, dass nicht nur die familienrechtlichen Besonderheiten berücksichtigt werden, sondern auch steuerliche und wirtschaftsrechtliche Aspekte in die Gestaltung einfließen. Auf diese Weise entsteht eine rechtssichere und ausgewogene Vereinbarung, die auch einer gerichtlichen Kontrolle standhält.

Wir helfen Ihnen, die passende Lösung bei Ihrer Scheidungsfolgevereinbarung zu finden

Wir helfen Ihnen, die für Ihre Situation bestmögliche Lösung zu finden – fachlich fundiert, strategisch klug und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Wir begleiten Sie dabei durch den gesamten Prozess: von der ersten Bestandsaufnahme Ihrer individuellen Situation über die Entwicklung einer klaren Strategie bis hin zur rechtssicheren Umsetzung der Vereinbarungen.

Dabei können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Interessen konsequent vertreten. Wenn eine gerichtliche Durchsetzung notwendig ist, setzen wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor Gericht durch. Gleichzeitig wissen wir, dass in vielen Fällen ein einvernehmlicher Weg für alle Beteiligten – insbesondere bei gemeinsamen Kindern – nachhaltiger und nervenschonender ist. Deshalb unterstützen wir Sie auch bei der Gestaltung fairer und ausgewogener Scheidungsfolgenvereinbarungen, die langfristig Bestand haben.

Wo es sinnvoll erscheint, nutzen wir zusätzlich alternative Methoden wie Mediation oder andere Formen des Konfliktmanagements. Damit tragen wir dazu bei, die emotionale Belastung zu reduzieren und Lösungen zu schaffen, die nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch menschlich tragfähig sind.

TERMINVEREINBARUNG:

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