
Rechtsanwalt bei
einvernehmlicher Scheidung
Rechtsanwalt einvernehmliche Scheidung für eine schnelle Lösung
Möchten Sie Ihre Ehe schnell und unkompliziert beenden? Haben Sie und Ihr Partner bereits eine Einigung zur Scheidung erzielt? Wenn zwischen Ihnen kein böses Blut herrscht und Sie die Scheidung einfach und zügig hinter sich bringen möchten, dann könnte eine einvernehmliche Scheidung oder Scheidung auf gemeinsames Begehren genau das Richtige für Sie sein. Bei dieser Form der Scheidung ist das beidseitige Bestreben der Ehepartner, die Ehe zu beenden, entscheidend. Es ist nicht erforderlich, dass beide in allen Punkten einig sind, jedoch müssen wichtige Fragen im Vorfeld der Scheidungsantragstellung geklärt werden.
Eine einvernehmliche Scheidung bietet zahlreiche Vorteile. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig im Vergleich zu streitigen Scheidungsverfahren oder Härtefallscheidungen. Insbesondere in Bezug auf Kinder können wichtige Themen wie Sorgerecht und Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Zudem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Kosten für einen Anwalt tragen, was Ihnen die Gebühren für einen zweiten Anwalt erspart. Die Übereinkunft ermöglicht es Ihnen außerdem, einen langwierigen Scheidungsprozess zu vermeiden.
Suchen Sie noch nach einem geeigneten Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihrem Anwalt auf!

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option unter allen Scheidungsverfahren, da Sie lediglich einen Anwalt bezahlen müssen. Die Kosten für eine Scheidung regelt der Gesetzgeber im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darin sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten festgelegt. Diese Kosten berechnen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten ergibt, multipliziert mit drei Monaten. Zusätzlich können 10 % für den Versorgungsausgleich hinzukommen.
Wenn die Ehegatten kein regelmäßiges Einkommen beziehen, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Sollte einer der Ehegatten die Kosten nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Diese Hilfe wird gewährt, wenn der Antragsteller bedürftig ist und der Prozess Aussicht auf Erfolg hat.
Sind Sie noch auf der Suche nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Bei uns sind Sie genau richtig! Wir bieten Ihnen eine präzise Kostenschätzung und einen transparenten Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar. Vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Scheidung begleiten wir Sie effizient und verständlich durch den gesamten Prozess.
Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?
Neben der beidseitigen Einigung über die Scheidung der Ehe fordert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen:
- Die Ehe muss gescheitert sein.
Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, und es gibt keine Aussicht auf eine baldige Wiederherstellung der Beziehung. - Mindestens ein Jahr Trennung.
Das Trennungsjahr ist zwingend erforderlich und dient dem Schutz vor übereilten Entscheidungen. Das Paar muss mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Falls Sie während dieses Jahres weiterhin in derselben Wohnung leben, sollten Sie das genaue Datum der Trennung schriftlich festhalten und von beiden Parteien unterzeichnen. Dieses Dokument kann vor dem Familiengericht als Nachweis dienen. Aussagen von Bekannten können ebenfalls Ihre Aussage stützen. - Beweise für die Trennung.
Wenn Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Beweis für die Trennung dienen.
Einvernehmliche Einigung über Scheidungsfolgen.
Es ist ratsam, sich vorab über wichtige Themen wie Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung zu verständigen. Falls dies schwierig ist, kann ein Mediator helfen, eine Einigung zu erzielen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob alle Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt sind, können Sie dies mit einem Scheidungsanwalt überprüfen. Auch etwaige Unstimmigkeiten können außergerichtlich geklärt werden. Damit Ihre Scheidung schnell und reibungslos abläuft, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin!
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
Haben Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt, stellt sich häufig die Frage, wie der Ablauf konkret aussieht. Mit der Entscheidung für die Scheidung und gegen die Ehe haben Sie bereits den ersten und oft schwierigsten Schritt gemacht. Jetzt sollten Sie sich einen erfahrenen Anwalt im Bereich Scheidungsrecht suchen. Dieser wird Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Sobald sich beide Ehepartner auf einen Anwalt geeinigt haben, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Der nächste Schritt ist die Vorbereitung des Scheidungsantrags, der bei Gericht eingereicht wird. Vorab müssen alle relevanten Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt werden. Häufig auftretende Fragen in diesem Zusammenhang sind:
- Wer darf in der ehelichen Wohnung wohnen bleiben?
- Wer erhält welchen Teil des Hausrats?
- Wie sollen gemeinsame Verbindlichkeiten geregelt werden?
- Bei wem sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht organisiert?
- Wer übernimmt künftig die Kosten für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.)?
- Bestehen Unterhaltsansprüche, und wenn ja, wie werden diese geregelt?
Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nachdem das Gericht die Dokumente geprüft hat, wird ein Termin für die Gerichtsverhandlung festgesetzt, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Dies ist die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Falls es keinen Widerspruch gibt, wird die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.
Falls Sie und Ihr Partner sich noch über wichtige Scheidungsfolgen uneinig sind, helfen wir Ihnen, gemeinsam einen Scheidungsantrag zu erstellen, der Ihre Bedürfnisse und Wünsche widerspiegelt, damit der Ablauf so reibungslos wie möglich verläuft.
Wir kümmern uns um Ihre Scheidung
Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Anwalt für Ihre Scheidung sind, sind wir für Sie da. Wir bieten Ihnen nicht nur eine juristische Betreuung auf höchstem Niveau, sondern stehen Ihnen auch menschlich zur Seite. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und geringere Kosten bedeutet, bleibt es eine Ehescheidung. Neben Gefühlen wie Wut und Trauer bringt eine Scheidung auch stets hohe Kosten und viele rechtliche Entscheidungen mit sich, die maßgeblich Ihre Zukunft und die Ihrer Familie beeinflussen.
Besonders bei speziellen Scheidungsfolgen ist es für Laien oft schwierig, den Umfang und die Konsequenzen richtig zu erkennen und abzuschätzen. Hier ist eine objektive und fachliche Perspektive erforderlich, die außergerichtliche Streitigkeiten schlichten und Ihre Scheidungskosten realistisch kalkulieren kann. Zudem benötigen Sie gesetzlich einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vor dem Familiengericht vertritt. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie bestens aufgehoben.
Haben Sie und Ihr Partner sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden? Wir sorgen dafür, dass diese so effizient und kostengünstig wie möglich abläuft! Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Erstberatung!

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