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Patientenverfügung uns Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht – Ihre rechtssichere Vorsorge

Im Laufe des Lebens kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder seinen Willen äußern kann – sei es durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen. Damit Sie auch in solchen Fällen selbstbestimmt handeln können, ist es sinnvoll, frühzeitig Vorsorge zu treffen.
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind dabei die wichtigsten Instrumente, um Ihren Willen verbindlich festzuhalten und durchzusetzen.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin

Patientenverfügung – Ihr Wille zählt

Seit 2009 ist die Patientenverfügung in Deutschland gesetzlich geregelt (§ 1827 Abs. 1 BGB).
Mit einer Patientenverfügung legen Sie heute verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen in einer zukünftigen Situation durchgeführt oder unterlassen werden sollen – insbesondere wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind (z. B. bei Koma oder Demenz).

Dazu gehören u. a.:

  • Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen
  • Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Eingriffe
  • Regelungen zur Organspende

Liegt eine rechtskonforme Patientenverfügung vor, ist sie für den behandelnden Arzt verbindlich und Ihr Selbstbestimmungsrecht bleibt auch in Krisenzeiten gewahrt.

Vorsorgevollmacht – Vertrauen in guten Händen

Neben der Patientenverfügung empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht.
Damit bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. So lassen sich gerichtliche Betreuungsverfahren vermeiden und Sie haben die Sicherheit, dass Ihre Angelegenheiten von einer Person geregelt werden, die Ihre Werte und Vorstellungen kennt.

Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Eine rechtssichere Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht darf nicht auf Musterformularen beruhen, sondern muss auf Ihre individuelle Situation abgestimmt werden. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Wille später auch tatsächlich umgesetzt wird.

Unsere anwaltliche Beratung umfasst:

  • Prüfung bestehender Vollmachten und Verfügungen
  • Umfassendes Beratungsgespräch
  • Individuelle Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nach aktueller Gesetzeslage
  • Beratung zur Hinterlegung und Beurkundung
  • Praktische Serviceleistung: laminierte Notfallkarte im Scheckkartenformat für die Brieftasche mit allen relevanten Angaben

Ihr Anwalt für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Dokumente rechtssicher, individuell und im Einklang mit Ihren persönlichen Vorstellungen erstellt werden.

TERMINVEREINBARUNG:

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