Der digitale Nachlass betrifft uns alle – früher oder später. Praktisch jede Person hat Spuren im Internet hinterlassen. Auch nach dem Tod bleiben diese Spuren erhalten. Seien es Profile auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Accounts bei E-Mail-Anbietern, die Fotosammlung in der Cloud bei Google oder ein Abo-Konto. Obwohl es unseren Alltag beeinflusst, hat kaum jemand den digitalen Nachlass geregelt. Oft kennen Angehörige nicht den Internetauftritt des Verstorbenen oder die Erben wissen nicht, wie sie mit den Accounts umgehen sollen.
Im Folgenden kläre ich Sie auf, was alles zum digitalen Nachlass gehört; was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall passiert; und was Sie als Inhaber vorab oder als Angehöriger im Erbfall tun können.
Inhalt
Der digitale Nachlass
Der digitale Nachlass (auch digitales Erbe genannt) umfasst sämtliche Rechtspositionen des Verstorbenen. Dazu gehören beispielsweise:
- Verträge mit Providern, wie etwa für E-Mail-Accounts, Domains oder Streaming-Dienste
- Konten bei sozialen Netzwerken, einschließlich aller Nutzungsdaten wie Chatprotokolle
- Konten bei Online-Banking-Anbietern, Versandhandelsplattformen oder Datenbanken
- Offline-Daten auf lokalen Speichermedien, wie USB-Sticks, Festplatten oder Mobiltelefonen
- Online-Daten in digitalen Sammlungen von Musik, Filmen, Fotos oder anderen Daten
Der digitale Nachlass umfasst mehr, als man vermuten könnte. Mit meiner Beratung werden Sie alle Aspekte in Betracht ziehen können.
Der digitale Nachlass nach einem Todesfall
Als Angehöriger erben Sie den gesamten digitalen Nachlass. Im Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession. Das bedeutet, dass Sie vollständig in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten. Dies umfasst auch alle Bereiche des digitalen Nachlasses. Im Erbfall werden Sie also automatisch sowohl Eigentümer der Nutzungsrechte der Daten und Konten als auch in die Verträge mit den (Internet-)Dienstleistern des Erblassers eintreten.
Daraus folgt, dass die Daten bestehen bleiben und Verträge weiterlaufen. Hieraus ergeben sich Zahlungsansprüche der Dienstleister gegen Sie als Erben sowie ein Zugangs- und Nutzungsrecht auf die Daten und Konten. Nach dem Tod müssen die Dienstleister Ihnen den Zugriff auf das Konto ermöglichen – auch wenn es durch ein Passwort geschützt ist. Waren offline Daten, wie ein USB-Stick, mit einem Passwort geschützt, gibt es keinen Anspruch, das Passwort zu umgehen.
Zum Teil regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienstleister, wie mit dem Konto nach dem Tod des Nutzers verfahren wird. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Geschäftsbedingungen wirksam sind.
Häufig sind die Angehörigen nicht über die Daten und Konten informiert. Möchten Sie als Nutzer Ihren digitalen Nachlass regeln? Möchten Sie als Angehöriger auf das digitale Erbe zugreifen?
Regelung des digitalen Nachlasses
Überlassen Sie Ihren digitalen Nachlass nicht dem Zufall. Wenn Sie Ihr gewöhnliches Erbe regeln, sollten Sie sich auch um Ihre Daten und Konten kümmern. Auch als Erbe ist es möglich, den digitalen Nachlass zu regeln. Das digitale Erbe unterliegt dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ich kläre Sie auf, was Sie als Nutzer oder als Erbe bedenken können:
Was Sie als Nutzer tun können:
Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander, damit Sie sicherstellen können, alles gründlich bedacht zu haben.
Erstellen Sie eine Liste, die Ihren gesamten digitalen Nachlass umfasst. Die Liste sollte beinhalten:
- Welche Konten und Daten Sie besitzen
- Wie die Erben darauf zugreifen können, also eventuelle Zugangsdaten wie Passwörter oder Antworten auf Sicherheitsfragen
- Geben Sie an, was mit diesen Konten und Daten nach Ihrem Tod geschehen soll
- Die Liste kann auch dem Testament beigefügt werden. Achten Sie hierbei auf die besonderen Formvorschriften des Testaments.
- Ohne jemanden als Erben einzusetzen, können Sie auch andere Personen mit einer Vollmacht zur Verwaltung Ihres Nachlasses ausstatten.
Was Sie als Erbe tun können:
Sie dürfen über die Daten und Konten verfügen, das heißt, sie weiter nutzen, verändern oder löschen.
Hierzu können Sie in Kontakt mit den Providern und Anbietern treten. Sollten diese sich mit einem Verweis auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verweigern, können Sie Ihren Zugriffs- und Nutzungsanspruch einklagen.
Wie bei jedem Erbe ist Vorsorge besser. Sie als Nutzer haben es in der Hand und Ihnen als Erbe bleibt viel Aufwand und Sorge erspart. Ich berate Sie, wie Sie das Erbe am besten gestalten. Auch vertrete ich Sie bei Streitigkeiten, Vollmachten, Testamenten und Verträgen rund um den digitalen Nachlass.
