
Rechtsanwalt bei
Testamentsauslegung
Rechtsanwalt für Testamentsauslegung – wenn der letzte Wille unklar ist
Ein Testament soll den letzten Willen des Erblassers eindeutig regeln. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass gerade handschriftliche Testamente von juristischen Laien ungenau, widersprüchlich oder missverständlich formuliert sind. Nach dem Erbfall entsteht dann nicht selten Streit darüber, was tatsächlich gemeint war. Genau hier setzt die Testamentsauslegung an. Als Rechtsanwalt für Testamentsauslegung sorgen wir dafür, dass der wirkliche oder zumindest der mutmaßliche Wille des Erblassers rechtlich korrekt ermittelt und durchgesetzt wird.

RECHTSANWÄLTIN BEATE WINKLER
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Mediatorin
Wann ein Testament ausgelegt werden muss
Eine Auslegung ist nur dann möglich, wenn überhaupt ein wirksames Testament vorliegt. Fehlt es an den gesetzlichen Formvorgaben, etwa weil ein handschriftliches Testament nicht vollständig eigenhändig geschrieben wurde, ist es insgesamt unwirksam. In diesem Fall helfen auch die Auslegungsregeln nicht weiter. Liegt jedoch ein wirksames Testament vor, ist eine Auslegung immer dann notwendig, wenn Zweifel bestehen, ob das Geschriebene dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht oder wenn mehrere Deutungen möglich sind. Besonders häufig kommt es zu Streit über die Erbenstellung im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens vor dem Nachlassgericht.
Der wahre Wille des Erblassers als Maßstab
Ziel jeder Testamentsauslegung ist die Ermittlung des tatsächlichen Willens des Erblassers im Moment der Testamentserrichtung. Maßgeblich ist nicht, wie ein unbeteiligter Dritter den Text verstehen könnte, sondern was der Erblasser mit seinen Worten wirklich ausdrücken wollte. Der Ausgangspunkt ist zwar immer der Wortlaut des Testaments, dieser wird jedoch aus der Sicht des Erblassers interpretiert. Wenn etwa formuliert wird, dass der „Schatz“ alles erben soll, muss geklärt werden, welche Person der Erblasser damit konkret gemeint hat. Entscheidend ist dabei stets der Zeitpunkt der Errichtung, denn persönliche Beziehungen können sich im Laufe der Zeit erheblich verändern.
Bedeutung äußerer Umstände bei der Testamentsauslegung
Nicht immer lässt sich der Wille des Erblassers allein aus dem geschriebenen Text eindeutig ermitteln. In solchen Fällen dürfen auch äußere Umstände wie familiäre Beziehungen, frühere Erklärungen oder andere Schriftstücke berücksichtigt werden. Diese dürfen jedoch nur dann in die Auslegung einfließen, wenn sie tatsächlich Rückschlüsse auf den Willen des Erblassers zulassen. Eine rechtliche Grenze bildet dabei die sogenannte Andeutungstheorie. Danach muss sich das gefundene Auslegungsergebnis zumindest ansatzweise im Wortlaut des Testaments wiederfinden lassen. Eine vollständig neue Regelung darf nicht nachträglich hineingedeutet werden.
Ergänzende Testamentsauslegung bei Regelungslücken
Manchmal stößt selbst eine sorgfältige Auslegung an ihre Grenzen, etwa wenn der Erblasser bestimmte Umstände bei Errichtung des Testaments noch gar nicht kannte. Typische Fälle sind bislang unbekannte Kinder oder erst später entstandene Familienverhältnisse. In solchen Situationen spricht man von einer Regelungslücke. Über die ergänzende Testamentsauslegung wird dann nicht der tatsächliche, sondern der mutmaßliche Wille des Erblassers ermittelt. Es wird also gefragt, wie der Erblasser wohl entschieden hätte, wenn er die späteren Umstände bereits gekannt hätte. Auch hierbei können alle äußeren Umstände berücksichtigt werden, die Rückschlüsse auf diesen mutmaßlichen Willen zulassen, wobei erneut die Andeutungstheorie zu beachten ist.
Gesetzliche Auslegungsregeln als letzte Orientierung
Erst wenn weder der tatsächliche noch der mutmaßliche Wille des Erblassers sicher festgestellt werden kann, greifen die besonderen gesetzlichen Auslegungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese betreffen typische Zweifelsfälle, etwa die Frage, ob Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament eine Vollerbschaft oder nur eine Vorerbschaft gewollt haben, wie Vermächtnisse im Berliner Testament zu verstehen sind oder was mit unklaren Begriffen wie „Verwandte“ oder „Kinder“ gemeint ist. Auch die Frage, ob Abkömmlinge nachrücken, wenn ein ursprünglich bedachter Erbe verstirbt, wird durch diese gesetzlichen Zweifelregeln beantwortet, sofern der Wille des Erblassers nicht eindeutig feststellbar ist.
Besondere Regeln bei der Auslegung von Erbverträgen
Die Grundsätze der Testamentsauslegung gelten in weiten Teilen auch für Erbverträge. Allerdings ist hier nicht nur der Wille einer einzelnen Person maßgeblich, sondern der übereinstimmende Wille beider Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Entscheidend ist also, wie beide Seiten den Vertrag und dessen Wortlaut gemeinsam verstanden haben. Auch auf Erbverträge finden die gesetzlichen Auslegungsregeln des Erbrechts Anwendung.
Anwaltliche Unterstützung bei der Testamentsauslegung
Als erfahrene Erbrechtskanzlei unterstützen wir Sie umfassend bei allen Fragen rund um die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen. Wir prüfen die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen, erstellen gutachterliche Stellungnahmen zur rechtlichen Bewertung, setzen Erbenstellungen im Erbscheinsverfahren oder durch Erbfeststellungsklagen durch und prüfen die Anfechtbarkeit von Testamenten bei Zweifeln an der Testierfähigkeit, der Form oder bei Irrtümern des Erblassers. Die Auslegung eines Testaments entscheidet oft über erhebliche Vermögenswerte und familiäre Zukunftsfragen. Umso wichtiger ist eine fundierte rechtliche Begleitung.

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