
Rechtsanwalt bei
Adoption
Rechtsanwalt bei Adoption – vertrauensvolle rechtliche Begleitung auf dem Weg zur Familie
Eine Adoption ist ein tiefgreifender Schritt, der das Leben aller Beteiligten nachhaltig verändert. Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, für Patchwork-Familien oder auch für Menschen, die im Erwachsenenalter adoptiert werden möchten, eröffnet sie neue Perspektiven und rechtliche Sicherheit. Gleichzeitig ist das Adoptionsrecht in Deutschland streng geregelt und anspruchsvoll. Umso wichtiger ist eine erfahrene anwaltliche Begleitung, die rechtliche Klarheit schafft und emotional entlastet.
Ein Rechtsanwalt für Adoption unterstützt Sie von der ersten Orientierung bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch das Familiengericht. Dabei stehen stets das Kindeswohl, die rechtlichen Voraussetzungen und Ihre persönliche Situation im Mittelpunkt.

RECHTSANWÄLTIN BEATE WINKLER
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Mediatorin
Rechtliche Sicherheit im gesamten Adoptionsverfahren
Das deutsche Adoptionsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt. Mit der Adoption entsteht ein rechtlich vollwertiges Eltern-Kind-Verhältnis, unabhängig von der biologischen Abstammung. Minderjährige Adoptivkinder sind nach der Adoption den leiblichen Kindern vollständig gleichgestellt – mit allen Rechten im Unterhalts-, Sorge- und Erbrecht.
Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst sämtliche Formen der Adoption. Dazu zählen die klassische Minderjährigenadoption ebenso wie die Stiefkindadoption, die Verwandtenadoption oder die Adoption volljähriger Personen. Auch internationale Adoptionsverfahren, etwa nach einer Leihmutterschaft im Ausland, begleiten wir rechtssicher und mit besonderer Sensibilität.
Die verschiedenen Wege zur Adoption
Die häufigste Adoptionsform ist die Adoption eines minderjährigen Kindes. Diese kann als Inkognito-, halboffene oder offene Adoption erfolgen. Während bei der Inkognito-Adoption keine Kontakte zwischen Herkunfts- und Adoptivfamilie bestehen, ermöglicht die halboffene Adoption einen anonymisierten Austausch über Vermittlungsstellen. Bei der offenen Adoption besteht hingegen ein direkter Kontakt zwischen beiden Seiten – häufig dann, wenn ein Kind bereits in einer Pflegefamilie lebt.
Bei der Stiefkindadoption wird das Kind des Partners oder der Partnerin rechtlich als eigenes Kind angenommen. Dadurch entstehen klare rechtliche Verhältnisse, insbesondere im Sorge-, Unterhalts- und Erbrecht. Die Verwandtenadoption kommt häufig dann in Betracht, wenn sich nahe Angehörige dauerhaft um ein Kind kümmern müssen, etwa nach einem Todesfall oder bei schwerer Erkrankung der Eltern.
Die Adoption eines Volljährigen unterscheidet sich deutlich von der Minderjährigenadoption. Hier stehen meist gewachsene familiäre Bindungen oder besondere persönliche Beziehungen im Vordergrund. Die rechtlichen Folgen sind differenzierter, insbesondere im Bereich des Erbrechts.
Voraussetzungen einer Adoption – das Kindeswohl steht im Mittelpunkt
Zentrale Voraussetzung jeder Adoption ist das Wohl des Kindes. Die annehmende Person muss voll geschäftsfähig und in der Regel mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Partner dieses Alter erreicht hat, während der andere mindestens 21 Jahre alt ist. Eine feste Altersobergrenze gibt es nicht, allerdings wird ein angemessener Altersabstand zwischen Eltern und Kind erwartet.
Neben dem Alter spielen die gesundheitliche Eignung, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie stabile wirtschaftliche und familiäre Verhältnisse eine zentrale Rolle. Ebenso wird geprüft, ob die Motivation zur Adoption dem langfristigen Wohl des Kindes dient und ob die Bereitschaft besteht, offen mit der Herkunft des Kindes umzugehen.
Grundsätzlich ist zudem die Zustimmung der leiblichen Eltern erforderlich. Ab dem 14. Lebensjahr muss auch das Kind selbst in die Adoption einwilligen. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann auf diese Zustimmung verzichtet werden.
So verläuft das Adoptionsverfahren
Das Adoptionsverfahren beginnt mit der Bewerbung beim örtlichen Jugendamt oder einer anerkannten Vermittlungsstelle. Nach einem ausführlichen Informationsgespräch folgt die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Anschließend wird im Rahmen eines Eignungsverfahrens geprüft, ob die persönlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Phase kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Ist die Eignung festgestellt, beginnt die eigentliche Vermittlung. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbern sind Wartezeiten nicht ungewöhnlich. Wird ein passendes Kind gefunden, beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit. In dieser Phase lebt das Kind bereits in der Familie, während das Jugendamt weiterhin die Vormundschaft ausübt.
Nach Abschluss dieser Eingewöhnungsphase wird der Adoptionsantrag notariell beurkundet und beim Familiengericht eingereicht. Nach sorgfältiger Prüfung entscheidet das Gericht über die Annahme der Adoption. Erst mit diesem Beschluss entsteht das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis.
Kosten und rechtliche Folgen der Adoption
Bei einer Adoption fallen in der Regel Gerichts- und Notarkosten an, die sich im überschaubaren Rahmen bewegen. Deutlich höher können die Kosten bei internationalen Adoptionen ausfallen, insbesondere durch Reise-, Übersetzungs- und Vermittlungsgebühren.
Mit der Adoption ändern sich nicht nur der Familienname und auf Wunsch auch der Vorname des Kindes, sondern regelmäßig auch alle rechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse. Bei Minderjährigen erlöschen die rechtlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie vollständig. Unterhalts-, Erb- und Sorgerechte gehen auf die Adoptiveltern über. Bei der Erwachsenenadoption bestehen diese Rechtsbeziehungen grundsätzlich fort, wobei Ausnahmen möglich sind.
Internationales Adoptionsrecht – besondere rechtliche Herausforderungen
Bei einer Adoption aus dem Ausland sind neben dem deutschen Recht auch die jeweiligen ausländischen Vorschriften zu beachten. Zusätzlich wird besonders geprüft, ob die zukünftigen Eltern in der Lage sind, mit kulturellen Unterschieden, möglichen Identitätsfragen und gesellschaftlichen Herausforderungen umzugehen. Die Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei ist hier besonders wichtig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Warum ein Rechtsanwalt bei Adoption so wichtig ist
Ein Adoptionsverfahren ist rechtlich anspruchsvoll und emotional belastend. Formfehler, fehlende Zustimmungen oder unzureichende Unterlagen können den gesamten Prozess verzögern oder sogar zum Scheitern bringen. Ein erfahrener Rechtsanwalt sorgt dafür, dass alle Schritte ordnungsgemäß erfolgen, Ihre Rechte gewahrt bleiben und das Wohl des Kindes jederzeit im Fokus steht.

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