
Rechtsanwalt
für Partnerschaftsvertrag
Der Partnerschaftsvertrag – Rechtliche Sicherheit für unverheiratete Paare
Immer mehr Paare entscheiden sich bewusst gegen die Ehe. Sie möchten ihre Beziehung frei gestalten, ohne die mit einer Eheschließung verbundenen rechtlichen Verpflichtungen. Dennoch entstehen im Alltag oft ähnliche Verflechtungen wie bei verheirateten Paaren: gemeinsames Wohnen, gemeinsames Eigentum, gemeinsame Kinder und finanzielle Abhängigkeiten. Spätestens im Fall einer Trennung stellt sich dann die Frage, wer für was verantwortlich ist und wem was gehört.
Da das deutsche Familienrecht nach wie vor stark auf die Ehe ausgerichtet ist, bleiben unverheiratete Paare in vielen Bereichen ungeschützt. Es existieren weder klare gesetzliche Regelungen zur Aufteilung des Vermögens noch verbindliche Vorgaben für Unterhalt oder Erbansprüche. Ein Partnerschaftsvertrag kann hier helfen, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Inhalt und Gestaltung eines Partnerschaftsvertrags
Ein Partnerschaftsvertrag ist keine Standardlösung, sondern wird individuell auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten. Er kann sowohl für die Zeit des Zusammenlebens als auch für den Fall einer Trennung Vereinbarungen enthalten.
Häufig werden in einem solchen Vertrag Fragen der finanziellen Beteiligung geregelt – etwa wer welche Ausgaben trägt, wie gemeinsame Anschaffungen finanziert werden oder wem eine Immobilie gehört. Auch die Aufteilung von während der Beziehung erworbenem Vermögen kann vereinbart werden. Ebenso lassen sich Regelungen für die Betreuung gemeinsamer Kinder, den Unterhalt und die Nutzung der Wohnung nach einer Trennung treffen.
Darüber hinaus kann der Vertrag wechselseitige Vollmachten und Absicherungen für den Krankheits- oder Todesfall enthalten. So lässt sich etwa festlegen, wer Entscheidungen treffen darf, wenn ein Partner dazu selbst nicht in der Lage ist. In Verbindung mit einem Testament kann auch die erbrechtliche Absicherung des Partners gestaltet werden.
Auf diese Weise entsteht ein umfassendes, auf die individuelle Lebensgemeinschaft abgestimmtes Vertragswerk, das beiden Partnern Planungssicherheit und Stabilität bietet.
Formvorschriften und notarielle Beurkundung
Grundsätzlich ist für den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages keine besondere Form vorgeschrieben. Die Vereinbarung kann mündlich, schriftlich oder notariell geschlossen werden. Aus Gründen der Beweissicherheit empfiehlt sich jedoch immer die schriftliche Form mit den Unterschriften beider Partner.
Eine notarielle Beurkundung ist nur erforderlich, wenn bestimmte Regelungen getroffen werden, die einer gesetzlichen Formvorschrift unterliegen – etwa die Übertragung von Immobilien oder erbrechtliche Vereinbarungen. In allen anderen Fällen genügt ein privatschriftlicher Vertrag. Dennoch kann der Gang zum Notar sinnvoll sein, um spätere Missverständnisse oder Anfechtungen zu vermeiden.
Rechtssichere Formulierungen sind entscheidend
Ein Partnerschaftsvertrag ist nur dann wirksam, wenn seine Bestimmungen klar, eindeutig und rechtlich zulässig sind. Unpräzise oder widersprüchliche Regelungen können im Streitfall zu erheblichen Nachteilen führen oder sogar unwirksam sein.
Deshalb ist es ratsam, sich beim Entwurf eines solchen Vertrages rechtlich beraten zu lassen. Fachkundige Unterstützung sorgt dafür, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt und die Vereinbarungen rechtlich belastbar formuliert werden. Nur so kann der Vertrag seine Wirkung im Ernstfall entfalten und beide Partner wirksam schützen.
Vorteile eines Partnerschaftsvertrags
Ein individuell ausgearbeiteter Partnerschaftsvertrag bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Er schafft Klarheit über finanzielle und persönliche Verpflichtungen, regelt Eigentumsfragen und verhindert Unsicherheiten im Trennungsfall. Außerdem stärkt er das gegenseitige Vertrauen, weil beide Partner wissen, dass faire und verlässliche Regelungen bestehen.
Die Vereinbarung gibt der Beziehung eine stabile rechtliche Grundlage und bewahrt beide Seiten davor, im Streitfall auf unsichere mündliche Absprachen angewiesen zu sein. Zudem kann ein Partnerschaftsvertrag Konflikte vermeiden und dazu beitragen, dass eine Trennung geordnet und respektvoll verläuft.
Ihr Rechtsanwalt für klare Vereinbarungen
Ein Partnerschaftsvertrag sollte nicht nur juristisch korrekt, sondern auch ausgewogen und fair gestaltet sein. Er berührt oftmals sensible Themen – von finanziellen Fragen über gemeinsame Verpflichtungen bis hin zu persönlichen Absicherungen. Gerade deshalb ist eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Anwalt von entscheidender Bedeutung.
Ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüft Ihre persönliche Situation, erläutert die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Sie dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Dabei geht es nicht nur darum, rechtliche Risiken zu vermeiden, sondern auch darum, Ihre Interessen vorausschauend zu schützen und die Beziehung auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
Ob Sie bereits in einer gefestigten Partnerschaft leben oder erst am Anfang einer gemeinsamen Zukunft stehen – eine rechtliche Beratung hilft Ihnen, wichtige Entscheidungen mit Klarheit und Sicherheit zu treffen. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Beratungstermin, um Ihre individuelle Situation professionell und vertrauensvoll besprechen zu können.

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