Rechtsanwalt bei
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft fair auseinandersetzen – Nachlass rechtssicher und einvernehmlich aufteilen

Mehrere Personen haben geerbt – nun steht die Auflösung der Erbengemeinschaft an? Die sogenannte Auseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben, zählt zu den anspruchsvollsten Bereichen des Erbrechts. Damit die Verteilung gerecht erfolgt und Konflikte gar nicht erst entstehen, sollten alle Beteiligten die rechtlichen Abläufe und Voraussetzungen genau kennen. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, einen strukturierten Teilungsplan zu erstellen, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und Ihre Interessen konsequent zu wahren. So gelingt es, den Nachlass fair zu regeln und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin

Warum eine Erbauseinandersetzung notwendig ist

Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das gemeinsame Vermögen muss anschließend unter den Miterben aufgeteilt werden – mit der Auseinandersetzung wird diese Gemeinschaft aufgelöst. Grundsätzlich können die Erben frei entscheiden, wie der Nachlass verteilt wird, und sich dabei auch einvernehmlich über die Vorstellungen des Erblassers hinwegsetzen.

Hat der Erblasser jedoch eine Testamentsvollstreckung angeordnet, ist ausschließlich der Testamentsvollstrecker befugt, die Erbauseinandersetzung vorzunehmen. Besteht unter den Erben Einigkeit, kann die Aufteilung des Nachlasses grundsätzlich auch ohne die Mitwirkung eines Notars oder Anwalts erfolgen.

In besonderen Fällen ist zudem eine sogenannte Teilerbauseinandersetzung möglich: Dabei wird zunächst nur ein Teil des Nachlasses verteilt, während die restlichen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt aufgeteilt werden.

Die vier Schritte zur erfolgreichen Erbauseinandersetzung

1. Überblick über den Nachlass verschaffen
Zunächst sollten alle Miterben gemeinsam ein vollständiges Nachlassverzeichnis erstellen, in dem sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgeführt sind. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bestimmte Gegenstände oder Konten nicht angegeben wurden, können Sie Ihren Auskunftsanspruch gegenüber Erbschaftsbesitzern oder Hausgenossen geltend machen. Diese sind verpflichtet, vorhandene Nachlassgegenstände offenzulegen.

2. Nachlassschulden begleichen
Bevor der Nachlass verteilt werden kann, müssen alle bestehenden Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden. Reicht das vorhandene Barvermögen dafür nicht aus, dürfen einzelne Nachlassgegenstände veräußert werden, um die Schulden auszugleichen.

3. Teilungsanordnungen beachten
In vielen Testamenten finden sich sogenannte Teilungsanordnungen. Darin bestimmt der Erblasser, welche Erben bestimmte Nachlassgegenstände erhalten sollen. Besteht unter den Erben Einigkeit, können sie jedoch auch von diesen Vorgaben abweichen. Übersteigt der Wert eines zugewiesenen Gegenstands die Erbquote, müssen in der Regel Ausgleichszahlungen an die übrigen Erben erfolgen – sofern der Erblasser nichts anderes verfügt hat.

4. Erstellung eines Auseinandersetzungsvertrags
Sind sich alle Miterben über die Aufteilung des Nachlasses einig, empfiehlt sich ein schriftlicher Auseinandersetzungsvertrag. Dieser muss von allen Erben unterzeichnet werden. Enthält der Nachlass Grundstücke oder Immobilien, ist zusätzlich eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Die Erbauseinandersetzung gilt als abgeschlossen, wenn der Nachlass vollständig und gerecht verteilt ist und jeder Erbe seinen Anteil erhalten hat.

Uneinig in der Erbengemeinschaft? Diese Optionen stehen Ihnen offen

In der Praxis kommt es bei der Aufteilung eines Nachlasses häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben. Doch auch wenn keine Einigkeit besteht, bietet das Erbrecht verschiedene Wege, eine Lösung herbeizuführen:

Erbauseinandersetzung durch Erbteilsübertragung
Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann jeder Miterbe jederzeit die Aufteilung der Erbmasse und damit die Auflösung der Gemeinschaft verlangen. Im Streitfall lässt sich die Auseinandersetzung auch zwangsweise durchsetzen.
Voraussetzung ist die sogenannte Teilungsreife des Nachlasses: Alle Verbindlichkeiten müssen beglichen sein, und das verbleibende Vermögen muss entsprechend der Erbquoten ohne Wertverlust aufgeteilt werden können – was in der Regel nur bei Barvermögen oder Wertpapieren möglich ist. Sachwerte lassen sich meist nicht ohne Wertverlust teilen.

Erbteilsverkauf
Alternativ können Sie Ihren Erbteil an einen Miterben oder an eine außenstehende Person verkaufen. Miterben haben dabei ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ein solcher Erbteilsübertragungsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Erbauseinandersetzung durch Abschichtung
Bei der sogenannten Abschichtung tritt ein Miterbe gegen Zahlung einer Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Sein Erbteil wächst den verbleibenden Erben automatisch zu. Besteht nach der Abschichtung nur noch ein Miterbe, geht der gesamte Nachlass in dessen Alleineigentum über – die Erbengemeinschaft ist damit aufgelöst.

Letzter Ausweg: Erbauseinandersetzung durch Klage
Als Miterbe haben Sie das Recht, die Auseinandersetzung gerichtlich einzufordern. Im Rahmen einer sogenannten Erbteilungsklage prüft das Gericht den Teilungsplan und ordnet gegebenenfalls den Verkauf nicht teilbarer Nachlassgegenstände an.
Diese Option gilt jedoch als besonders risikoreich, da die Klage leicht durch andere Erben verzögert oder vereitelt werden kann und häufig nicht zum gewünschten Ergebnis führt.

Wir begleiten Sie bei der fairen und erfolgreichen Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft

Die Auflösung einer Erbengemeinschaft zählt zu den komplexesten Vorgängen im Erbrecht. Oft treffen dabei sehr unterschiedliche wirtschaftliche und persönliche Interessen aufeinander – nicht selten mit erheblichen Auswirkungen auf den Familienfrieden. Besonders dann, wenn Immobilien oder wertvolle Vermögensgegenstände zum Nachlass gehören, steigt das Risiko von Konflikten erheblich.

Deshalb ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – sowohl für die Erben einer Erbengemeinschaft als auch für den Erblasser selbst. Als erfahrene Anwälte für Erbrecht beraten und begleiten wir Sie umfassend – sei es als gesamte Erbengemeinschaft oder als einzelner Miterbe.

Wir unterstützen bei der Erstellung von Teilungsplänen, der Gestaltung von Nutzungsvereinbarungen für Immobilien sowie bei steuerlichen Fragen rund um die Erbauseinandersetzung. Unser Ziel ist stets eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich auch vor Gericht durch.

Kommt es in Ihrer Erbengemeinschaft zu Streit über die Aufteilung des Nachlasses? Lassen Sie sich jetzt von einem Anwalt für Erbrecht beraten und sorgen Sie für eine faire und rechtssichere Lösung!

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