Rechtsanwalt bei
Ehevertrag

Ehevertrag – Klarheit und Schutz für Ihre Partnerschaft

Ein Ehevertrag sorgt für rechtliche Sicherheit und klare Verhältnisse – während der Ehe und im Fall einer Trennung. Er schützt Ihr Vermögen, beugt Konflikten vor und minimiert finanzielle Risiken. Unsere erfahrenen Anwälte im Familienrecht beraten Sie individuell zu sinnvollen Vertragsgestaltungen, prüfen bestehende Vereinbarungen und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.

Mit einem Ehevertrag können Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich getroffen werden. Besonders für Unternehmer und Selbstständige bietet er einen wirksamen Schutz vor der Aufteilung des Betriebsvermögens im Scheidungsfall. Sollte es zum Streit kommen, prüfen wir die Wirksamkeit und Fairness der Vereinbarungen und klären, ob eine Anfechtung möglich oder erfolgversprechend ist.

Ob Sie einen Ehevertrag abschließen sollten, welche Gestaltungsoptionen bestehen und wo gesetzliche Grenzen liegen, erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Familienrecht und sichern Sie Ihre Zukunft rechtzeitig ab – für eine stabile Partnerschaft ohne finanzielle Unsicherheiten.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist – Schutz vor finanziellen Risiken und Konflikten

Ein Ehevertrag sorgt für klare rechtliche Grundlagen und bewahrt beide Partner vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen im Falle einer Trennung oder Scheidung. Er schafft Transparenz, Sicherheit und ermöglicht faire Regelungen – individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.

Zentrale Gründe für den Abschluss eines Ehevertrags:

1. Schutz des Vermögens und Vermeidung von Zerschlagung:
Ohne Ehevertrag gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile verkauft werden müssen, um Ausgleichszahlungen leisten zu können. Ein Ehevertrag schafft hier Rechtssicherheit und verhindert, dass langfristig aufgebautes Vermögen gefährdet wird.

2. Individuelle Regelung des Versorgungsausgleichs:
Während der Ehe erworbene Renten- und Altersvorsorgeansprüche werden bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt. Durch eine vertragliche Vereinbarung kann jedoch festgelegt werden, wie der Versorgungsausgleich im Sinne beider Partner gestaltet werden soll – etwa durch individuelle Ausgleichszahlungen oder andere faire Lösungen.

3. Klare Vereinbarungen zu Unterhaltsansprüchen:
Nach einer Trennung können Unterhaltsforderungen entstehen, insbesondere wenn ein Partner durch die Ehe in seiner beruflichen Entwicklung eingeschränkt wurde. Ohne Ehevertrag entstehen hier oft Streitigkeiten über Höhe, Dauer oder Umfang der Zahlungen. Eine vertragliche Regelung schafft Klarheit, vermeidet Konflikte und sorgt für eine gerechte, transparente Lösung.

4. Steuerliche Vorteile durch gezielte Gestaltung:
Ein Ehevertrag kann nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Vorteile bieten. Durch einen zeitweisen Wechsel in die Gütertrennung lässt sich der Zugewinnausgleich steuerfrei gestalten – ohne dass Schenkungsteuerfreibeträge tangiert werden. So kann Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimiert übertragen werden, was insbesondere bei größeren Vermögenswerten von Bedeutung ist.

Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet somit nicht nur Schutz im Krisenfall, sondern auch Gestaltungsspielräume für eine faire, wirtschaftlich sinnvolle und vorausschauende Partnerschaft.

Rechtsanwalt oder Notar? So gestalten Sie einen rechtssicheren Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Damit er rechtlich wirksam ist, muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden – beide Ehepartner müssen hierzu persönlich anwesend sein. Der Notar sorgt für die formelle Gültigkeit und überprüft die rechtliche Zulässigkeit des Vertragsinhalts, bleibt dabei jedoch neutral.

Warum Sie auf anwaltliche Unterstützung nicht verzichten sollten
Während der Notar keine Partei bevorzugen darf, vertritt ein Rechtsanwalt gezielt Ihre Interessen und sorgt dafür, dass der Vertrag Ihre individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse widerspiegelt. Ein Anwalt für Familienrecht berücksichtigt auch steuerliche Aspekte und kann den Vertrag so gestalten, dass er sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich sinnvoll ist – insbesondere, wenn Änderungen im Güterstand vorgesehen sind.

Wann anwaltliche Beratung beim Ehevertrag besonders wichtig ist:

  • Ihr Ehepartner ist anwaltlich vertreten: Nur durch eine eigene Rechtsberatung stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
  • Vermögensschutz im Scheidungsfall: Wenn Sie wirtschaftlich stärker aufgestellt sind, sollten Sie Ihr Vermögen gezielt absichern.
  • Vertragliche Nachteile drohen: Ihr Partner möchte sein Vermögen schützen – das kann für Sie finanzielle Risiken bedeuten. Eine anwaltliche Prüfung schafft Klarheit.
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bei Eingriffen in den Güterstand kann ein Anwalt steuerliche Vorteile sichern und rechtssicher umsetzen.

Unsere Empfehlung:
Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die bestmögliche vertragliche Lösung zu entwickeln.

Was regelt ein Ehevertrag? – Zentrale Inhalte für eine rechtssichere Vereinbarung

Ein Ehevertrag schafft klare Regeln für die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Ehe – sowohl während des Zusammenlebens als auch im Falle einer Trennung oder Scheidung. Er bietet individuellen Vermögensschutz, vermeidet langwierige Auseinandersetzungen und kann zugleich steuerliche Vorteile eröffnen.

1. Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

Ein wesentlicher Bestandteil des Ehevertrags ist die Festlegung des Güterstandes.
Ohne vertragliche Regelung gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft. Durch einen Ehevertrag können Ehepartner jedoch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbaren.
Die Entscheidung über den passenden Güterstand beeinflusst nicht nur den Vermögensschutz, sondern auch steuerliche und erbrechtliche Aspekte. Eine individuelle Gestaltung sorgt für Transparenz, finanzielle Stabilität und langfristige Planungssicherheit.

2. Versorgungsausgleich: Absicherung im Alter

Bei einer Scheidung werden während der Ehe erworbene Renten- und Altersvorsorgeansprüche grundsätzlich ausgeglichen.
Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, diesen Versorgungsausgleich anzupassen oder auszuschließen, sofern dies fair und rechtlich zulässig ist.
Dabei ist zu beachten, dass ein vollständiger Verzicht unter bestimmten Umständen nachträglich unwirksam werden kann. Deshalb sollten alle Szenarien sorgfältig geprüft und vertraglich eindeutig festgelegt werden – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.

3. Unterhaltsregelungen: Finanzielle Sicherheit im Scheidungsfall

Ein Ehevertrag kann festlegen, ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Ehegatte im Fall der Scheidung Unterhalt erhält.
So lassen sich Unsicherheiten und Streitigkeiten vermeiden.
Typische Unterhaltsarten, die geregelt werden können, sind unter anderem:

  • Betreuungsunterhalt (z. B. bei gemeinsamen Kindern)
  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
  • Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Aufstockungsunterhalt bei Einkommensdifferenzen
  • Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Eine klare vertragliche Regelung schafft hier Fairness und Planungssicherheit für beide Partner.

4. Vermögensverwaltung: Wer darf über welches Vermögen verfügen?

Ehepartner können im Vertrag festlegen, wer das gemeinsame oder individuelle Vermögen verwaltet.
Diese Vereinbarungen können zusätzlich im Güterrechtsregister eingetragen werden, um sie rechtlich verbindlich zu machen.
Auch bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft gelten gewisse Verfügungsbeschränkungen:
Ein Ehepartner darf nicht ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen.

5. Rechtswahl: Internationale Ehen und grenzüberschreitende Regelungen

Bei internationalen Partnerschaften kann der Ehevertrag bestimmen, welches nationale Recht im Scheidungsfall Anwendung findet und welches Gericht zuständig ist.
Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder in verschiedenen Ländern leben.
Da hier komplexe internationale Rechtsvorschriften gelten, ist eine Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung im internationalen Familienrecht dringend zu empfehlen.

Ehevertrag für jede Lebenssituation – Individuelle Regelungen für Sicherheit und Fairness

Ein Ehevertrag lässt sich flexibel an die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner anpassen. Je nach Einkommens- und Familiensituation können gezielte Vereinbarungen getroffen werden, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten und spätere Konflikte zu vermeiden.
Nachfolgend finden Sie typische Konstellationen, in denen ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist:

1. Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch

Wenn beide Partner berufstätig, wirtschaftlich unabhängig und ohne Kinder sind, steht meist der Wunsch nach Eigenständigkeit im Vordergrund.
Ein Ehevertrag kann hier festlegen, dass Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen werden.
So bleibt das jeweilige Vermögen vollständig getrennt, und jeder Ehegatte behält die volle Kontrolle über seine finanziellen Mittel – auch im Trennungsfall.

2. Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch

In dieser Situation kann ein zweistufiger Ehevertrag sinnvoll sein:

  • Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss der Scheidungsfolgen, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu wahren.
  • Nach der Geburt: Anpassung der Regelungen, um den Elternteil abzusichern, der sich vorrangig der Kinderbetreuung widmet. Dazu können individuelle Vereinbarungen zu Unterhalt und Zugewinnausgleich getroffen werden.
    Diese flexible Vertragsgestaltung berücksichtigt die Veränderung der Lebensumstände und schafft Ausgleich zwischen Karriere und Familienverantwortung.

3. Unternehmer-Ehe – Schutz des Betriebsvermögens

Bei Unternehmern und Selbstständigen ist es entscheidend, das Betriebsvermögen vom Zugewinnausgleich auszunehmen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Ohne entsprechende Regelung kann der Betrieb im Scheidungsfall gefährdet sein.
Ein Ehevertrag kann zusätzlich vereinfachte Bestimmungen zu Versorgungsausgleich und Geschiedenenunterhalt enthalten, um unvorhersehbare finanzielle Belastungen zu vermeiden und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu wahren.

4. Vermögensschutz in der Ehe – „Reich heiratet arm“

Wenn ein Partner über erhebliches Vermögen verfügt oder Vermögen in die Ehe einbringt, besteht oft der Wunsch, dieses vor einer möglichen Aufteilung zu schützen.
Durch einen Ehevertrag lässt sich festlegen, dass Wertsteigerungen oder Erträge aus vorhandenem Vermögen nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.
Gerade in Familien mit umfangreichem Besitz ist dies ein bewährtes Mittel, um Familienvermögen über Generationen hinweg zu sichern.

Was kostet ein Ehevertrag? – Notarkosten, Anwaltsgebühren und mögliche Risiken

Notarkosten: Gesetzlich geregelte Beurkundungsgebühren

Ein Ehevertrag entfaltet nur dann rechtliche Wirkung, wenn er notariell beurkundet wird.
Die Gebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, der gemäß § 100 GNotKG dem Reinvermögen beider Ehegatten entspricht – also dem Gesamtvermögen abzüglich bestehender Verbindlichkeiten.

Auf diesen Geschäftswert erhebt der Notar eine doppelte Gebühr nach dem Kostenverzeichnis (KV Nr. 21100 GNotKG) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Beispielrechnung:

  • Reinvermögen: 40.000 €
  • Notargebühr: 290 €
  • Gesamtkosten inkl. MwSt.: ca. 345 €

Mit steigendem Vermögen erhöhen sich die Gebühren entsprechend, da sie prozentual auf dem Geschäftswert basieren.

Anwalts- und Steuerberaterkosten: Individuelle Beratung für faire Verträge

Wenn ein Anwalt den Ehevertrag entwirft, prüft oder steuerlich optimiert, fallen zusätzliche Kosten an. Diese sind nicht gesetzlich geregelt und können frei vereinbart werden – meist abhängig von:

  • dem Zeitaufwand der Beratung,
  • den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Ehepartner,
  • sowie den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die gegebenenfalls durch einen Steuerberater ergänzt werden.

Eine anwaltliche Mitwirkung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn komplexe Vermögenswerte (z. B. Immobilien oder Unternehmensanteile) betroffen sind oder steuerliche Optimierungen angestrebt werden.

Rechtliche Risiken: Wenn ein Ehevertrag unwirksam oder anfechtbar ist

Ein Ehevertrag ist nur dann rechtssicher, wenn er formell korrekt beurkundet und inhaltlich ausgewogen ist.
Unangemessene oder einseitig benachteiligende Vereinbarungen können im Streitfall angefochten oder vom Gericht für unwirksam erklärt werden. Deshalb sollte jede vertragliche Regelung – insbesondere zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich – anwaltlich geprüft und rechtlich abgesichert werden.

Ehevertrag anfechten oder für unwirksam erklären – Wann ist das möglich?

Auch wenn im deutschen Zivilrecht grundsätzlich Vertragsfreiheit gilt, unterliegen Eheverträge einer gerichtlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet: Wenn eine Vereinbarung einen Ehepartner unangemessen benachteiligt, kann sie – teilweise oder vollständig – unwirksam sein. Eine unausgewogene oder fehlerhafte Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte einzelne Klauseln abändern oder den gesamten Vertrag für nichtig erklären.

Wann ein Ehevertrag unwirksam sein kann

Ein Ehevertrag verstößt gegen die Rechtsordnung, wenn er grundlegende Prinzipien verletzt oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Ehepartnern schafft. Typische Fälle sind:

  • Kindes- und Trennungsunterhalt: Diese Ansprüche sind nur begrenzt vertraglich abänderbar, da sie dem Schutz des Existenzminimums dienen.
  • Güterrechtliche Regelungen: Zwar grundsätzlich frei gestaltbar, werden sie aber auf Angemessenheit und Fairness überprüft.
  • Einseitige Lastenverteilung: Wenn ein Partner übermäßig belastet wird, kann das Gericht die Vereinbarung als sittenwidrig einstufen.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Eheverträge das Prinzip der gleichberechtigten Partnerschaft wahren müssen. Liegt ein „krasses Ungleichgewicht“ vor, kann der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) unwirksam sein.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass eine evident einseitige Benachteiligung nicht durch individuelle Lebensumstände gerechtfertigt werden darf.

Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung

Objektive Kriterien:

  • Deutliches Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien
  • Unzulässige einseitige Lastenverteilung
  • Fehlende ausgewogene Interessenwahrung

Subjektive Kriterien:

  • Strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners bei Vertragsabschluss
  • Drucksituationen oder emotionale Abhängigkeit
  • Ungleiche Verhandlungspositionen
  • Einflussnahme, die zur Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung führt

Kindeswohl als entscheidender Prüfungsmaßstab

Bei der gerichtlichen Kontrolle eines Ehevertrags wird stets auch das Kindeswohl berücksichtigt. Vereinbarungen, die die finanziellen Interessen von Kindern unangemessen beschneiden, gelten regelmäßig als sittenwidrig und sind nicht durchsetzbar.
Die Bewertung erfolgt immer im Einzelfall, unter Berücksichtigung der familiären und wirtschaftlichen Umstände.

Ehevertrag anpassen: Das Abänderungsverfahren

Wird ein Ehevertrag oder eine einzelne Klausel für sittenwidrig erklärt, bleibt diese Regelung grundsätzlich unwirksam.
Allerdings besteht die Möglichkeit, den Vertrag im Rahmen eines Abänderungsverfahrens neu zu gestalten – insbesondere, wenn sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse der Ehepartner wesentlich verändert haben. So kann eine Anpassung an die aktuellen Lebensumstände erfolgen.

Weitere Vertragsmöglichkeiten für Ehepartner und Lebensgefährten

Neben dem klassischen Ehevertrag, der meist vor oder während der Ehe geschlossen wird, gibt es verschiedene weitere rechtliche Vereinbarungen, mit denen Ehepartner oder Lebensgefährten ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse klar und rechtssicher regeln können. Diese Verträge helfen, Konflikte zu vermeiden und schaffen Transparenz – sowohl im Fall einer Trennung als auch im Erb- oder Notfall.

Trennungsvereinbarung – Klare Regeln für die Zeit der Trennung

Nach einer Trennung verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, während viele Ansprüche erst mit der Scheidung entstehen.
Eine Trennungsvereinbarung legt verbindlich fest, wie die Zeit bis zur Scheidung gestaltet wird – etwa in Bezug auf Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung, die Verteilung gemeinsamer Schulden oder das Umgangsrecht für Kinder.
So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden und die Zeit bis zur Scheidung fair und geordnet gestalten.

Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach dem Eheende

Wurde kein Ehevertrag geschlossen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung nachträglich die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen der Trennung regeln.
Typische Inhalte sind Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Sorgerechtsfragen.
Eine solche vertragliche Einigung kann das Scheidungsverfahren erheblich verkürzen und teure Gerichtsprozesse vermeiden, da viele Streitpunkte bereits außergerichtlich geklärt werden.

Partnerschaftsvertrag – Absicherung für unverheiratete Paare

Unverheiratete Lebensgemeinschaften sind gesetzlich nicht so umfassend geschützt wie Ehen.
Ein Partnerschaftsvertrag bietet hier eine sinnvolle Alternative: Er kann Regelungen zu Vermögen, Unterhalt, gemeinsamer Immobilie oder Ersparnissen enthalten.
So werden auch Paare ohne Trauschein rechtlich abgesichert – und vermeiden Unsicherheiten im Trennungsfall.

Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass rechtssicher gestalten

Ehe, Scheidung und Erbrecht hängen oft eng zusammen. Mit einem Ehegattentestament oder Erbvertrag kann festgelegt werden, wie das Vermögen im Todesfall verteilt wird.
Diese Vereinbarungen sichern den überlebenden Partner ab und verhindern Streitigkeiten innerhalb der Familie.
Häufig wird auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um eine klare und geregelte Nachfolge sicherzustellen.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Schutz im Ernstfall

Eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind wertvolle Ergänzungen zu Ehe- oder Partnerschaftsverträgen.
Sie stellen sicher, dass der Partner im Krankheits- oder Notfall rechtlich handlungsfähig bleibt – etwa bei medizinischen Entscheidungen, Bankgeschäften oder Behördenangelegenheiten.
So behalten Sie auch in Krisensituationen Kontrolle und Sicherheit.

Ihr Anwalt für Familienrecht – Rechtssicherheit bei Eheverträgen, Scheidungen und Vermögensfragen

Ein individuell gestalteter Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Klarheit, beugt Konflikten vor und schützt vor finanziellen Risiken im Trennungsfall. Unsere erfahrenen Anwälte im Familienrecht beraten Sie umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung ehevertraglicher und partnerschaftlicher Regelungen – immer mit Blick auf Ihre persönliche Lebenssituation.

Unsere Leistungen im Familienrecht und Ehevertragsrecht:

Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinn fair, transparent und rechtssicher zu regeln.

Prüfung bestehender Eheverträge und rechtliche Gutachten
Unsere Kanzlei überprüft Ihren bestehenden Vertrag auf Wirksamkeit, Fairness und potenzielle Risiken – insbesondere im Hinblick auf eine spätere Anfechtbarkeit oder steuerliche Nachteile.

Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
Ob Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensfragen – wir vertreten Ihre Interessen konsequent, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Anfechtung von Eheverträgen wegen Unwirksamkeit oder Sittenwidrigkeit
Wenn ein Vertrag eine unangemessene Benachteiligung enthält, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Anfechtung oder gerichtlichen Anpassung, um Ihre Rechte zu wahren.

Steuerliche Optimierung von Eheverträgen
Eheverträge können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern gestalten wir Ihre Vereinbarungen rechtlich und steuerlich vorteilhaft.

Partnerschafts- und Erbverträge
Auch unverheiratete Paare oder Ehepartner mit Nachlassplanungen profitieren von individuell angepassten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die Sicherheit und klare Nachfolgeregelungen schaffen.

Ob Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung oder Erbvertrag – mit der richtigen rechtlichen Gestaltung schaffen Sie Klarheit und vermeiden langwierige Auseinandersetzungen.
Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen mit Erfahrung, Weitsicht und Fachkompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

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