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Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich bei ehefeindlichem Verhalten: Wann ist ein Ausschluss möglich?
Im Rahmen einer Scheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner grundsätzlich zu gleichen Teilen aufgeteilt. Doch gibt es Situationen, in denen ein Partner keinen Anspruch auf diesen Ausgleich hat? Mit dieser Frage befasste sich das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Beschluss vom 7. März 2024 (Az. 16 UF 112/23).

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Altersvorsorge geplündert: Ehepartner entzieht gemeinsames Vermögen
In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall verfügten die Ehepartner über ein gemeinsames Konto, auf dem der Ehemann mehr als 140.000 € für seine Altersvorsorge angespart hatte. Nach der Trennung zog die Ehefrau mit ihrer Tochter, die nicht vom Ehemann abstammte, aus. Kurz darauf erlitt der Mann einen Schlaganfall und musste sich einer längeren Genesungsphase unterziehen. Während dieser Zeit hob die Ehefrau das gesamte Guthaben vom gemeinsamen Konto ab.
Wenn Ihr Ehepartner Ihr Vermögen missbraucht oder Ihre Altersvorsorge gefährdet, stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere Anwälte für Familienrecht prüfen, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen ehefeindlichen Verhaltens in Betracht kommt. Setzen Sie sich mit uns für Ihre finanzielle Zukunft ein.
Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Wann gilt eine Regelung als grob unbillig?
Im Scheidungsverfahren machte die Ehefrau Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich in Höhe von 100.000 € geltend. Der Ehemann hingegen forderte die Rückzahlung der mehr als 140.000 €, die seine Frau vom gemeinsamen Konto abgehoben hatte. Zudem beantragte er den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) wegen grober Unbilligkeit. Eine solche liegt vor, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls es als unangemessen erscheinen lassen, die während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte hälftig aufzuteilen.
Doppelte Benachteiligung: Beeinflusst sie die Entscheidung zum Versorgungsausgleich?
Das Argument, eine Rückzahlung der abgehobenen Gelder und zugleich der Ausschluss des Versorgungsausgleichs würden eine doppelte Benachteiligung der Ehefrau darstellen, überzeugte das Kammergericht Berlin nicht. Angesichts der vorsätzlichen und rücksichtslosen Vorgehensweise der Ehefrau sah das Gericht keinen Grund, von seiner Einschätzung abzuweichen. Es entschied eindeutig, dass der Ehefrau kein Anspruch auf den Versorgungsausgleich zusteht.
Keine Trennung verläuft gleich. Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie individuell und kompetent zu Fragen rund um den Versorgungsausgleich, ehefeindliches Verhalten und die Rückforderung unrechtmäßig entnommener Gelder. Sprechen Sie mit uns – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Situation.
Wir helfen Ihnen, Ihr Recht zu sichern
Ein Versorgungsausgleich kann komplex und emotional belastend sein – insbesondere dann, wenn Ihr Ehepartner durch illoyales oder gar schädigendes Verhalten Ihr Vertrauen missbraucht hat. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu schützen und unfaire Ergebnisse zu verhindern.
Wir prüfen sorgfältig, ob ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit oder ehefeindlichen Verhaltens in Betracht kommt und vertreten Ihre Interessen engagiert – außergerichtlich und vor Gericht.
Verlassen Sie sich auf unsere rechtliche Expertise und klare Strategie, um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern.

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