
Rechtsanwalt
Ternnungsvereinbarung
Anwaltliche Hilfe bei Trennungsvereinbarung
Zwischen Ehe und Scheidung liegt die Phase der Trennung. Paare, die sich trennen, sollten dabei immer prüfen, ob eine sogenannte Trennungsvereinbarung – auch Trennungsvertrag, Trennungsfolgenvereinbarung oder Getrenntlebensvereinbarung genannt – für sie sinnvoll ist. In vielen Punkten ähnelt ein solcher Vertrag einem Ehevertrag oder einem Scheidungsfolgenvertrag, weist jedoch auch spezielle Unterschiede auf.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Vorteile einer Trennungsvereinbarung
Trennungen sind rechtlich oft komplex, und ihre Folgen lassen sich nur schwer vorhersehen. Was bei der Eheschließung und auch bei der Scheidung gilt, ist daher auch während der Trennungsphase besonders wichtig: Vereinbaren Sie mit Ihrem Partner möglichst alles, was sich regeln lässt. Eine Trennungsvereinbarung schafft verbindliche Regelungen, die Streit vermeiden und eine spätere Scheidung deutlich entspannter gestalten können.
Besonders empfehlenswert ist ein solcher Vertrag für Ehepaare, bei denen eine Unternehmens- oder Managerscheidung bevorsteht.
Inhaltliche Regelungen von Vereinbarungen Getrenntlebender
Trennungsvereinbarungen unterscheiden sich in ihrem Regelungsbereich von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Sie betreffen die Zeit zwischen der bereits vollzogenen oder geplanten Trennung und der späteren Scheidung. Häufig steht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht fest, ob die Scheidung tatsächlich erfolgen wird. Dennoch ist es gängige Praxis, Trennungsvereinbarungen oft mit Regelungen zu den Scheidungsfolgen zu verknüpfen.
Typische Bestandteile eines Trennungsvertrags, inklusive Regelungen zu Scheidungsfolgen, sind:
Gütertrennung statt Zugewinnausgleich
In Trennungsverträgen wird häufig vereinbart, dass die Ehegatten sofort vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Dadurch werden etwaige Ansprüche auf Zugewinnausgleich ausgelöst, die vorab sorgfältig geprüft werden sollten – insbesondere, wenn ein Ehegatte zahlen soll oder auf Ansprüche verzichten will.
Besonders bei Unternehmerscheidungen, bei großen Privatvermögen oder wertvollen Immobilien ist die Berechnung des Zugewinns oft umstritten. Weitere Informationen zum Vermögensschutz bei Scheidungen, Erbschaften oder Insolvenzen finden Sie in unserem Bereich für Private Clients.
Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich während der Ehe erworbener Rentenansprüche. Wer in einer Trennungsvereinbarung auf den Versorgungsausgleich verzichten möchte, sollte vorher genau klären, worauf er verzichtet, da dies weitreichende Folgen hat.
Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
Es ist sinnvoll, Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung und zur Verteilung der Haushaltsgegenstände zu treffen. Ohne Vereinbarung kann das Familiengericht für die Zeit des Getrenntlebens vorläufige Entscheidungen treffen.
Vermögensauseinandersetzungen und Schenkungen
Vor oder während der Ehe können Vermögensgemeinschaften oder gegenseitige Verpflichtungen entstehen. Die Trennungsvereinbarung kann hier Klarheit schaffen, Vermögen aufteilen und Rückabwicklungen regeln, etwa:
- Gemeinschaftskonten bei Banken
- Immobilien im Miteigentum
- Arbeitsverhältnisse (wenn ein Ehegatte im Betrieb des anderen tätig ist)
- Größere Schenkungen während der Ehe
- Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen (z. B. Familienunternehmen)
- Bürgschaften eines Ehegatten zugunsten des anderen
Sorgerecht für gemeinsame Kinder
Eltern können sich in der Trennungsvereinbarung über das Sorgerecht einigen und gegebenenfalls die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen. Das Familiengericht ist daran jedoch nicht gebunden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder das Kind mindestens 14 Jahre alt ist und der Übertragung widerspricht.
Kindesunterhalt und Umgangsrecht
In einer Trennungsvereinbarung kann festgelegt werden, wer für den Unterhalt gemeinsamer Kinder verantwortlich ist. Ein vollständiger Verzicht auf Unterhalt zugunsten des Kindes ist unwirksam, wohl aber können die Eltern sich untereinander von Unterhaltsverpflichtungen freistellen. Ebenso können Regelungen zur Kinderbetreuung und zum Umgangsrecht vereinbart werden.
Vorsicht beim Trennungsunterhalt
Oft möchten Ehegatten auch Regelungen zum Trennungsunterhalt treffen, der grundsätzlich bis zur Scheidung zu zahlen ist. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Nach § 1614 Absatz 1 BGB kann auf zukünftigen Unterhalt vor der Scheidung nicht wirksam verzichtet werden.
Eine Vereinbarung ist bereits dann unwirksam, wenn sie zu einem unangemessen niedrigen Unterhalt führt (§ 1361 Absatz 1 BGB). Ob ein Unterhalt als angemessen gilt, hängt vom Einzelfall ab und muss alle relevanten Umstände berücksichtigen.
Formvorschriften für Trennungsverträge
Für Trennungsvereinbarungen gelten dieselben Formvorschriften wie für Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Eine notarielle Beurkundung ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Vereinbarung Regelungen zur Gütertrennung, zum Versorgungsausgleich oder zur Übertragung von Immobilien enthält.
Da Ehegatten während Trennung und Scheidung häufig unterschiedliche Interessen verfolgen, ist zu beachten, dass der Notar neutral bleiben muss. Stimmen Sie also nicht in allen Punkten überein, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der allein Ihre Interessen vertritt und das rechtlich und strategisch Mögliche für Sie ausschöpft. Anders als der Notar kann ein Rechtsanwalt Sie zudem zu steuerlichen Konsequenzen beraten und Einfluss auf den Vertrag nehmen.
Wir helfen Ihnen bei der Trennungsvereinbarung
Eine Trennung bringt viele rechtliche und persönliche Fragen mit sich – von Unterhaltsregelungen über Vermögensaufteilungen bis hin zum Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Wir unterstützen Sie dabei, eine Trennungsvereinbarung zu erstellen, die klar, verbindlich und rechtlich einwandfrei ist.
Dabei prüfen wir Ihre individuelle Situation, entwickeln Strategien zum Schutz Ihres Vermögens und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Partner und gegebenenfalls vor Gericht. Unser Ziel: Streit vermeiden, Rechtssicherheit schaffen und die Grundlage für eine möglichst unkomplizierte Scheidung legen.

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