Fachanwältin für Familienrecht in Freiburg

Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie kompetent und einfühlsam durch alle Lebensphasen, in denen rechtliche Entscheidungen Ihre Familie betreffen – von Trennung und Scheidung über Unterhalt bis hin zu Sorge- und Umgangsfragen. Mein Ziel: klare Lösungen, rechtliche Sicherheit und der bestmögliche Schutz Ihrer Interessen.

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Persönliche und einfühlsame Beratung

Wir hören Ihnen zu, verstehen Ihre Situation und entwickeln gemeinsam eine Strategie, die Ihre Familie und Ihre Interessen schützt.

Kompetenz, auf die Sie zählen können

Fachanwältliche Expertise sorgt dafür, dass Ihre Rechte optimal vertreten werden.

Individuelle Lösungen für Ihre Familie

Wir entwickeln Strategien, die genau zu Ihrer Situation passen – rechtlich fundiert und praxisnah.

Sicherheit und Klarheit bei jedem Schritt

Mit uns wissen Sie jederzeit, welche Schritte sinnvoll sind und wie Sie Ihre Interessen schützen.

Familienrecht – Schutz und Lösungen für Ihre Familie

Das Familienrecht berührt zentrale Bereiche Ihres Lebens: Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsregelungen. Solche Situationen sind oft emotional belastend und erfordern gleichzeitig rechtliche Klarheit. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie kompetent und einfühlsam durch diese Herausforderungen.

Gemeinsam analysieren wir Ihre individuelle Situation, entwickeln maßgeschneiderte Strategien und setzen Ihre Rechte durch – sei es in Verhandlungen, Mediationen oder vor Gericht. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst zu minimieren, nachhaltige Lösungen zu finden und Ihnen Rechtssicherheit zu geben. So behalten Sie auch in schwierigen Lebensphasen die Kontrolle über Entscheidungen, die Ihre Familie betreffen, und können mit Zuversicht in die Zukunft blicken.

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Leistungen

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Nerven und Kosten – wenn beide Partner an einem Strang ziehen, lassen sich langwierige Gerichtsverfahren vermeiden und ein schneller, fairer Abschluss erreichen.

Vermögensaueinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung regelt, wie gemeinsames Eigentum bei Trennung oder Scheidung fair aufgeteilt wird – klar, transparent und mit Blick auf gerechte Lösungen für beide Seiten.

Zugewinngemeinschaft

In der Zugewinngemeinschaft bleibt das während der Ehe eingebrachte Vermögen getrennt – nur der während der Ehe erzielte Zugewinn wird bei einer Scheidung ausgeglichen.

Immobilie bei Trennung und Scheidung

Bei Trennung und Scheidung ist die gemeinsame Immobilie oft ein zentraler Streitpunkt – ob Verkauf, Übernahme oder Ausgleichszahlung, eine klare Regelung sorgt für Planungssicherheit.

Unternehmer-Scheidung

Bei einer Unternehmer-Scheidung steht nicht nur die Ehe, sondern oft auch die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel – eine kluge Strategie schützt sowohl das Unternehmen als auch private Interessen.

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehepartner strikt getrennt – es findet kein Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns statt.

Verlässliche Unterstützung in allen Familienangelegenheiten

Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft komplex und vielschichtig – jede Situation ist einzigartig. Ob es um Unterhaltsberechnungen, die Regelung des Umgangsrechts, die Klärung von Zugewinnen oder die Gestaltung von Trennungsvereinbarungen geht: Wir stehen Ihnen beratend und handelnd zur Seite.

Dabei legen wir Wert auf Transparenz, verständliche Kommunikation und eine klare Strategie. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten, fundierte Empfehlungen und die Begleitung, die nötig ist, um Ihre Rechte wirksam durchzusetzen. So gewinnen Sie Sicherheit, Kontrolle und eine verlässliche Orientierung in einer oftmals emotional schwierigen Zeit.

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Andere über uns

FAQ

Grundsätzlich muss die Ehe gescheitert sein. Dies wird in der Regel angenommen, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Bei einem Trennungszeitraum von drei Jahren kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen erfolgen.

Trennung bedeutet nicht zwingend, dass beide ausziehen müssen. Entscheidend ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und „Trennung von Tisch und Bett“ eingehalten wird, auch innerhalb derselben Wohnung.

Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Mindestens eine Partei muss anwaltlich vertreten sein. Die andere Partei kann der Scheidung zustimmen oder Einwendungen erheben.

Beim Versorgungsausgleich werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Das Gericht führt diesen in der Regel automatisch im Scheidungsverfahren durch.

Es gibt zwei Formen: Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung und nachehelichen Unterhalt danach. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und den individuellen Lebensverhältnissen.

Ob eine Immobilie verkauft, übertragen oder einer Partei zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird, hängt von Eigentumsverhältnissen, Finanzierung und den Bedürfnissen (z. B. Kindeswohl) ab.

Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Über das Umgangsrecht wird entweder einvernehmlich entschieden oder – wenn keine Einigung möglich ist – durch das Familiengericht.

Ja. Beide Ehepartner müssen bei der mündlichen Verhandlung persönlich anwesend sein, um die erforderlichen Angaben zu machen.

Fachanwältin für Familienrecht Beate Winkler

Beate Winkler studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und schloss ihr Studium mit Auszeichnung ab. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und verfügt über 20 Jahre Spezialisierung im Familien- und Erbrecht. Sie trägt die Qualifikationen „Fachanwältin für Familienrecht“ und „Fachanwältin für Erbrecht“ und wird seit 2019 jährlich in der FOCUS-Liste der Top-Anwälte im Familienrecht geführt.

16 Jahre lang war sie in der Kanzlei Benesch Winkler Rechtsanwaltspartnerschaft mbB tätig, davon 12 Jahre als Partnerin. Im Familienrecht gehören Scheidungs- und Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung), Eheverträge sowie Sorge- und Umgangsrecht zu ihren Schwerpunkten. Im Erbrecht konzentriert sie sich auf Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsfragen, Erbauseinandersetzungen und Erbscheinsverfahren. Sie vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Zusätzlich ist sie nach den Richtlinien des Bundesverbands für Mediation ausgebildete Mediatorin. Über viele Jahre war sie Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Schriftführerin im Präsidium und Mitglied im Ausschuss Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer.

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Sprechen wir über Ihren Fall

Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich – wir strukturieren Ihren Fall und schaffen Klarheit. Nachricht senden; zeitnahe Terminvorschläge.

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