
Rechtsanwalt bei der
Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
Rechtsanwalt Pflichtteilsansprüche richtig regeln – das sollten Sie wissen
Sie möchten Ihren Nachlass vorausschauend gestalten und dabei auch Pflichtteilsberechtigte berücksichtigen? Oder stecken Sie bereits mitten in einer Auseinandersetzung, weil ein Erbe Ihnen den Pflichtteil verweigert? Wird ein naher Angehöriger durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, steht ihm dennoch ein gesetzlich verankerter Pflichtteilsanspruch zu.
Trotz klarer gesetzlicher Regelungen kommt es häufig vor, dass Erben die Auszahlung des Pflichtteils verweigern oder hinauszögern. In solchen Fällen ist anwaltliche Unterstützung im Erbrecht ratsam – sie hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Ansprüche zu sichern.
Aber auch wenn zwischen den Beteiligten Einigkeit besteht, ist eine rechtliche Beratung sinnvoll: Ein erfahrener Anwalt kann den Pflichtteil anhand des Nachlasswerts und der jeweiligen Erbquote berechnen und bei der korrekten Abwicklung unterstützen.
Bereits bei der Nachlassplanung empfiehlt sich eine juristische Begleitung – insbesondere, wenn mehrere Kinder, Enkel oder Immobilien vorhanden sind. So lassen sich spätere Erbstreitigkeiten vermeiden und Ihr letzter Wille wird so umgesetzt, wie Sie es wünschen – ohne unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen.
Im Folgenden erfahren Sie, wie sich der Pflichtteilsanspruch zusammensetzt, wer einen Anspruch hat und in welchen Fällen ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll sein kann.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Zu den Personen mit Anspruch auf einen Pflichtteil zählen:
- Kinder des Erblassers, unabhängig davon, ob sie ehelich, nichtehelich oder adoptiert wurden (Stief- und Pflegekinder sind hingegen nicht pflichtteilsberechtigt);
- Enkelkinder, sofern ihr Elternteil – also das Kind des Erblassers – bereits verstorben ist und sie an dessen Stelle treten;
- Eltern des Erblassers, allerdings nur, wenn dieser keine eigenen Kinder hinterlässt;
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers.
Nicht pflichtteilsberechtigt sind hingegen:
- Geschwister,
- weiter entfernte Verwandte wie Onkel, Tanten, Nichten oder Neffen.
Diese Personen können zwar unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Erben sein, haben jedoch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
In der Zugewinngemeinschaft gilt grundsätzlich:
Jeder Ehegatte behält das Eigentum an dem, was ihm vor der Ehe gehörte.
Auch während der Ehe gekaufte Gegenstände gehören in der Regel demjenigen, der sie erworben hat – es sei denn, es handelt sich um eine gemeinsame Anschaffung.
Ein typisches Beispiel:
Wird ein Auto gemeinsam finanziert, könnte es als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet werden.
Zum gemeinsamen Hausrat zählen zudem alle Gegenstände, die im täglichen Leben beider Partner genutzt werden.
Besonders im Fall einer Trennung oder Scheidung können sich Unklarheiten und Konflikte bezüglich dieser Eigentumsverhältnisse ergeben. Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche zu wahren und eine rechtssichere Lösung zu erzielen – klar, strukturiert und mit dem nötigen Feingefühl.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich anhand der sogenannten Pflichtteilsquote. Diese beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, also des Anteils, den der Pflichtteilsberechtigte ohne Enterbung geerbt hätte.
Dabei wird zwischen zwei Arten von Ansprüchen unterschieden:
1. Ordentlicher Pflichtteilsanspruch
Dieser Anspruch ergibt sich aus dem reinen Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Bewertet werden dabei alle Vermögenswerte, abzüglich etwaiger Nachlassverbindlichkeiten.
2. Pflichtteilsergänzungsanspruch
Wurde die Erbmasse vor dem Erbfall durch Schenkungen des Erblassers verringert, kann der Pflichtteilsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Ergänzungsanspruch geltend machen.
Dabei gilt:
- Berücksichtigt werden Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Todeszeitpunkt.
- Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer fällt ihr Einfluss auf den Ergänzungsanspruch aus (Abschmelzungsmodell).
So wird verhindert, dass der Pflichtteil durch gezielte Vermögensübertragungen zu Lebzeiten vollständig umgangen wird.
Pflichtteil einfordern und auszahlen lassen
Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Um den Pflichtteil zu erhalten, müssen Sie diesen aktiv gegenüber den Erben geltend machen – eine automatische Auszahlung erfolgt nicht.
Wichtiger Hinweis: Verjährungsfrist beachten!
Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie sowohl vom Tod des Erblassers als auch von Ihrer Enterbung oder Ihrer Stellung als Pflichtteilsberechtigter erfahren haben.
Berechnung des Pflichtteils – Ihre Aufgabe als Berechtigter
Die Pflichtteilsberechtigten sind selbst dafür verantwortlich, den Umfang ihres Anspruchs zu berechnen. Grundlage dafür ist der Nachlasswert, den Sie möglichst genau ermitteln müssen.
Dazu dient das Nachlassverzeichnis, das alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers enthalten sollte – etwa:
- Bankguthaben
- Immobilien
- Wertgegenstände
- Verbindlichkeiten
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, Einsicht in das Nachlassverzeichnis zu erhalten und den Pflichtteilsanspruch rechtssicher durchzusetzen.
Pflichtteil wird nicht ausgezahlt? Diese Optionen haben Sie
Wenn der Erbe aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, den Pflichtteil zu zahlen, kann eine Stundung in Betracht gezogen werden.
Verweigert der Erbe jedoch die Auszahlung ohne nachvollziehbaren Grund, haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen ihn vorzugehen.
Ein Anwalt für Erbrecht kann den Erben zunächst außergerichtlich zur Zahlung auffordern – etwa durch eine schriftliche Mahnung.
Bleibt auch das erfolglos, können Sie Ihren Anspruch im nächsten Schritt gerichtlich durchsetzen.
Wir setzen Ihre Pflichtteilsansprüche durch
Nicht in jeder Familie verläuft die Erbschaftsregelung reibungslos – häufig bleibt der Pflichtteil aus, obwohl er gesetzlich zusteht. Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht stehen wir Ihnen frühzeitig zur Seite, um Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- der Erstellung und Prüfung des Nachlassverzeichnisses,
- der korrekten Berechnung Ihres Pflichtteils,
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs,
- der Sammlung und Vorlage rechtssicherer Nachweise.
Auch wenn Sie selbst Ihren Nachlass planen, beraten wir Sie umfassend – besonders dann, wenn es viele Pflichtteilsberechtigte gibt oder unteilbare Vermögenswerte berücksichtigt werden müssen. Ein vorausschauend gestaltetes Testament schützt Ihre Wünsche und beugt Streit vor.

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