
Rechtsanwalt bei
Vermögensauseinandersetzung
Rechtsanwalt Vermögensaufteilung nach der Scheidung – fair und rechtssicher gestalten
Die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung ist ein zentraler Streitpunkt im Familienrecht. Während die Trennung selbst emotional oft schon eine große Belastung darstellt, wird die Unsicherheit über das gemeinsame Vermögen häufig zur weiteren Quelle von Konflikten. Wer hat Anspruch auf welches Vermögen? Was fällt unter den Zugewinn? Und wie kann eine faire und rechtlich einwandfreie Lösung erzielt werden?
Als erfahrene Rechtsanwälte im Familienrecht unterstützen wir dich mit fundiertem juristischen Wissen und stellen sicher, dass deine Interessen gewahrt bleiben. Durch die klaren gesetzlichen Vorgaben können viele Auseinandersetzungen im Vorfeld vermieden werden – vorausgesetzt, man kennt die eigenen Rechte.

RECHTSANWÄLTIN
BEATE WINKLER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
Wem gehört was in der Ehe? – Klärung der Eigentumsverhältnisse auf rechtlich sicherem Fundament
In vielen Ehen kommt früher oder später die Frage auf: Wem gehört was? Die Antwort hängt entscheidend vom gewählten Güterstand der Ehepartner ab. Leben Sie ohne Ehevertrag, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – und genau dieser steht im Mittelpunkt unseres Beitrags.
In der Zugewinngemeinschaft gilt grundsätzlich:
Jeder Ehegatte behält das Eigentum an dem, was ihm vor der Ehe gehörte.
Auch während der Ehe gekaufte Gegenstände gehören in der Regel demjenigen, der sie erworben hat – es sei denn, es handelt sich um eine gemeinsame Anschaffung.
Ein typisches Beispiel:
Wird ein Auto gemeinsam finanziert, könnte es als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet werden.
Zum gemeinsamen Hausrat zählen zudem alle Gegenstände, die im täglichen Leben beider Partner genutzt werden.
Besonders im Fall einer Trennung oder Scheidung können sich Unklarheiten und Konflikte bezüglich dieser Eigentumsverhältnisse ergeben. Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche zu wahren und eine rechtssichere Lösung zu erzielen – klar, strukturiert und mit dem nötigen Feingefühl.
Zugewinnausgleich bei Scheidung – Gerechtigkeit bei der Vermögensaufteilung
Der Zugewinnausgleich bildet den zentralen Bestandteil der Vermögensregelung bei einer Scheidung, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten.
Dabei bleibt das Eigentum grundsätzlich bei demjenigen, dem es gehört. Der Zugewinnausgleich bezieht sich nicht auf die Aufteilung einzelner Gegenstände, sondern regelt den finanziellen Ausgleich des während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens.
Das zugrunde liegende Prinzip:
Beide Ehepartner tragen während der Ehe auf ihre Weise zum gemeinsamen Vermögen bei – sei es durch Einkommen, Kindererziehung oder Unterstützung im alltäglichen Leben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dieses während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht geteilt werden soll, wenn die Ehe endet.
So wird der Zugewinnausgleich berechnet:
- Anfangsvermögen: Das Vermögen, das ein Ehepartner bei der Eheschließung besitzt.
- Endvermögen: Das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.
- Zugewinn: Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
- Ausgleich: Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt, muss er die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner zahlen.
Wichtig zu beachten: Negative Zugewinne (Verluste) werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Der Ausgleich erfolgt also nur, wenn tatsächlich ein Vermögenszuwachs erzielt wurde.
In der Praxis ergeben sich häufig komplexe Fragestellungen, zum Beispiel bei Schenkungen, Erbschaften oder besonderen Vereinbarungen. Eine präzise Prüfung und rechtlich einwandfreie Berechnung sind daher unerlässlich.
Gemeinsame Immobilie bei Scheidung – Was passiert mit dem Haus?
Die gemeinsame Immobilie ist bei einer Scheidung häufig ein zentraler Streitpunkt in der Vermögensaufteilung. Ob Haus oder Eigentumswohnung – wenn es um Eigentum geht, das sowohl mit Emotionen als auch mit finanziellem Wert verbunden ist, wird die Situation oft komplex.
Ist nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen?
In diesem Fall gehört die Immobilie grundsätzlich dem eingetragenen Eigentümer. Dieser kann frei darüber verfügen. Allerdings wird eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie beim Zugewinnausgleich berücksichtigt, was bedeutet, dass der andere Ehepartner Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben könnte.
Sind beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen?
Dann bestehen verschiedene Möglichkeiten der Aufteilung:
- Auszahlung des Miteigentumsanteils: Möchte ein Ehepartner in der Immobilie bleiben, kann er dem anderen dessen Anteil abkaufen.
- Realteilung: In seltenen Fällen kann ein Umbau in zwei getrennte Wohneinheiten erfolgen – jeder Ehegatte nutzt dann seinen eigenen Teil der Immobilie.
- Verkauf der Immobilie: Häufig entscheiden sich die Partner für den Verkauf der Immobilie und teilen den Erlös zu gleichen Teilen – oft eine der einfacheren und gerechteren Lösungen.
- Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein gerichtliches Versteigerungsverfahren eingeleitet werden. Die Immobilie wird öffentlich versteigert und der Erlös aufgeteilt, jedoch meist zu einem Preis, der unter dem Marktwert liegt.
Die Immobilienaufteilung bei Scheidung erfordert sowohl rechtliches Wissen als auch Fingerspitzengefühl – insbesondere, wenn Kinder, laufende Kredite oder emotionale Bindungen involviert sind. Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zur Aufteilung Ihrer gemeinsamen Immobilie – vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.
Haustier bei Scheidung – Wer bekommt den Vierbeiner?
Für viele Paare ist das gemeinsame Haustier ein wichtiger Teil der Familie. Doch was passiert mit dem geliebten Tier im Falle einer Scheidung? Auch wenn Tiere nach dem Gesetz keine Sachen sind, werden sie rechtlich wie Hausrat behandelt. Die Frage, wer das Haustier behalten darf, hat daher nicht nur eine emotionale Bedeutung, sondern auch eine juristische Relevanz.
Entscheidung nach dem Wohl des Tieres
Im Streitfall entscheidet das Gericht, bei welchem Ehepartner das Tier nach der Trennung bleiben soll. Maßgeblich dabei ist das Wohl des Tieres. Das Gericht prüft:
- Wer ist die Hauptbezugsperson des Tieres?
- Bei welchem Partner kann das Tier weiterhin ohne große Veränderungen leben?
- Wer ist in der Lage, sich auch zukünftig angemessen um das Tier zu kümmern?
Erhält ein Ehepartner das „Sorgerecht“ – also das Eigentum am Tier – kann der andere Ehegatte unter Umständen eine Ausgleichszahlung verlangen.
Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn das Tier gemeinsam angeschafft wurde. Wenn das Tier jedoch nachweislich nur einem der Ehegatten gehört (z. B. vor der Ehe), bleibt es im Eigentum des betreffenden Partners.
Die Frage nach dem Verbleib des Haustiers bei einer Scheidung erfordert oft viel Feingefühl – besonders dann, wenn beide Partner eine enge Bindung zu dem Tier haben.
Unsere Anwälte für Familienrecht helfen Ihnen, eine einvernehmliche und tiergerechte Lösung zu finden – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Schenkungen der Schwiegereltern bei Scheidung – Was gilt rechtlich?
Ein oft unterschätzter Streitpunkt bei einer Scheidung sind Zuwendungen von Schwiegereltern – beispielsweise finanzielle Hilfe beim Hauskauf oder größere Geschenke. In vielen Fällen war die Schenkung als Unterstützung für das eigene Kind gedacht, jedoch entspricht es meist nicht dem Wunsch der Eltern, wenn der (ehemalige) Schwiegerpartner das Geschenk nach der Trennung behält.
Können Schwiegereltern ihr Geschenk zurückfordern?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu eine klare Linie gezogen: Eine Rückforderung ist grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Seit 2019 gilt: Ein Rückforderungsanspruch besteht nur, wenn die Ehe relativ kurz nach der Schenkung scheitert – in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren.
Wenn die Ehe jedoch über mehrere Jahre gehalten hat, sehen die Gerichte meist keine Grundlage für eine Rückforderung. Zudem wird geprüft, ob und in welchem Umfang das Geschenk – zum Beispiel eine Immobilie – während der Ehe genutzt wurde. Diese Nutzung wird wertmindernd angerechnet, sodass die Rückforderung nicht in voller Höhe erfolgt.
Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich
Schenkungen von Schwiegereltern haben in der Regel keine direkten Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich. Sowohl der erhaltene Betrag als auch eine mögliche Rückzahlung werden dem Anfangs- bzw. Endvermögen zugerechnet und neutralisieren sich somit rechnerisch.
Wichtig: Jeder Fall ist einzigartig. Ob und in welchem Umfang eine Rückforderung rechtlich durchsetzbar ist, hängt stark von den spezifischen Umständen und der Intention der Schenkenden ab.
Gemeinschaftskonto nach der Trennung – Wer darf wie viel abheben?
Während getrennte Konten nach einer Trennung in der Regel keine größeren rechtlichen Probleme aufwerfen, kann ein gemeinsames Konto – meist ein sogenanntes Oder-Konto – zu Unsicherheiten führen. Auf einem solchen Konto haben beide Ehepartner unabhängig voneinander Zugriff auf das Guthaben, unabhängig davon, wer das Geld erwirtschaftet hat.
Gerade im Falle einer Trennung führt dies häufig zu Konflikten, vor allem wenn einer der Partner größere Beträge abhebt oder allein über das Konto verfügt.
Was gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung?
Jeder Ehegatte darf maximal die Hälfte des Guthabens abheben.
Hebt ein Ehepartner mehr als die Hälfte ab, kann der andere den überschüssigen Betrag zurückverlangen.
Zahlungseingänge nach der Trennung gehören grundsätzlich demjenigen, der sie erwirtschaftet hat.
In bestimmten Fällen können auch Abhebungen vor der Trennung rückgängig gemacht werden.
Beispielsweise, wenn ein Ehepartner auffällig hohe Beträge abgehoben hat, um sich einen finanziellen Vorteil beim Zugewinnausgleich zu verschaffen. Ein solches Vorgehen kann als illoyale Vermögensverschiebung gewertet werden, was dazu führt, dass der überschreitende Anteil zurückgegeben werden muss.
Fazit: Klare Regelungen schützen Ihr Vermögen
Ein Gemeinschaftskonto bei Trennung oder Scheidung sollte frühzeitig rechtlich geprüft werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und faire Lösungen zu finden – ohne unnötige Konflikte.
Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie individuell zur Aufteilung gemeinsamer Konten – sichern Sie sich jetzt Ihre rechtliche Erstberatung.
Kosten sparen bei der Vermögensauseinandersetzung – So geht’s
Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern oft auch mit hohen Kosten verbunden – vor allem, wenn es um die Vermögensaufteilung geht. Gerichtliche Auseinandersetzungen über Immobilien, Konten oder Wertgegenstände können langwierig und teuer werden.
Einvernehmliche Lösung: Die Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine kostenschonende Alternative ist die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung. In diesem außergerichtlichen Vertrag regeln die Ehegatten gemeinsam alle wichtigen Fragen – etwa zur Vermögensverteilung, zum Zugewinnausgleich, zur Immobilie oder zu Unterhaltsansprüchen.
Die Vorteile:
- Deutlich geringere Kosten als ein Gerichtsverfahren
- Schnellere Abwicklung
- Mehr Kontrolle über die Inhalte und Ergebnisse
- Weniger emotionale Belastung durch Streitvermeidung
Besonders sinnvoll ist eine solche Einigung, wenn beide Seiten an einer fairen und sachlichen Lösung interessiert sind.
Lassen Sie sich jetzt zu den Möglichkeiten einer Scheidungsfolgenvereinbarung beraten – wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Scheidung kosteneffizient und rechtssicher gestalten können.
Vermögensaufteilung bei Scheidung – rechtliche Unterstützung vom Anwalt für Familienrecht
Wenn eine Ehe zerbricht, geht es nicht nur um Emotionen, sondern auch um Vermögenswerte. Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist oft ein sensibles Thema und kann schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen in dieser Phase mit kompetenter Beratung, strategischer Verhandlungsführung und konsequenter Interessenvertretung zur Seite.
Ob Immobilien, Ersparnisse, Hausrat oder Firmenbeteiligungen – wir prüfen und bewerten gemeinsam mit Ihnen, welche Vermögenswerte in die Auseinandersetzung einfließen und welche Ansprüche Sie geltend machen können.

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